Schönheitsoperationen an Minderjährigen nicht zu verbieten

Berlin – Das von Gesundheitspolitikern der Union geforderte Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ist weiterhin nicht umsetzbar. Eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verwies heute auf eine seit Jahren bestehende Einschätzung, wonach ein solches Verbot aus juristischen Gründen nicht vom Gesundheitsministerium geregelt werden könne.
Die Berliner Zeitung hatte in ihrer heutigen Ausgabe aus einer Einschätzung des Ministeriums zitiert. „Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor“, hieß es darin. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bekräftigte ihrerseits die rechtlichen Bedenken in ihrem Haus gegen ein solches Verbot. Zur Begründung verwies sie auf das Selbstbestimmungsrecht der Minderjährigen sowie die Rechte der Eltern.
Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen Schönheitsoperationen an Minderjährigen, die keine medizinische Grundlage haben, verbieten. Der Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen zufolge werden bei unter 18-Jährigen nur rund 1,2 Prozent der ästhetischen Operationen vorgenommen, darunter am häufigsten das Anlegen von Ohren, gefolgt von Korrekturen der weiblichen Brust oder Nasenkorrekturen.
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