Spahn will Begriff „Schönheitschirurgie“ gesetzlich schützen

Berlin – CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn will wegen des Skandals um Billigbrustimplantate den Begriff der „Schönheitschirurgie“ gesetzlich schützen und ins ärztliche Berufsrecht aufnehmen lassen. „Heute können Ärzte, Heilpraktiker und andere die nicht geschützte Berufsbezeichnung Schönheitschirurgie verwenden und damit Verbrauchern eine nicht vorhandene Qualifizierung suggerieren“, sagte Spahn der Rheinischen Post vom Dienstag.
Die Bundesärztekammer (BÄK) verwies darauf, dass bereits heute nur ausreichend qualifizierte Ärzte schönheitschirurgische Eingriffe vornehmen dürften. 2005 habe der Deutsche Ärztetag beschlossen, in der Weiterbildungsordnung die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ um den Zusatz „Ästhetische“ zu erweitern, erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery in Berlin. Dadurch könne der Patient besser zwischen hochqualifizierten Fachärzten und selbst ernannten „Schönheitschirurgen“ unterscheiden. Ärzte, die ohne hinreichende Qualifikation Schönheitsoperationen vornähmen, handelten berufswidrig.
Die französische Firma PIP hatte weltweit Hunderttausende Brustimplantate verkauft. Die Billigkissen reißen verstärkt und rufen Entzündungen hervor. Nach den französischen Behörden hatten auch in Deutschland Behörden und medizinische Fachgesellschaften empfohlen, die Billigimplantate entfernen zu lassen.
Diskutiert wird aber noch über die Kostenübernahme. Während das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich die Kassen in der Pflicht sieht, verweisen diese darauf, dass bei rein ästhetischen Operationen laut Gesetz die Frauen an den Kosten zu beteiligen sind. Die Kassen sehen aber auch die Ärzte in der Pflicht.
Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) rief ihre Mitglieder unterdessen dazu auf, die möglicherweise schadhaften PIP-Brustimplantate bei den Patientinnen zum Selbstkostenpreis zu entfernen. „Wenn nur Narkosearzt und reine Materialkosten bezahlt werden müssen, dürfte das nicht mehr als tausend Euro kosten“, sagte GÄCD-Generalsekretär Ahmmed-Ziah Taufig dem Berliner Tagesspiegel vom Mittwoch. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Chirurgen an der Notsituation der Frauen verdienten. Allerdings treffe die Ärzte keine Schuld.
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