Schweizer für Zulassung von Präimplantationsdiagnostik

Bern – Die Schweizer haben sich bei einem Referendum für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Laut aktuellen Hochrechnungen stimmten am Sonntag 61 Prozent der Wähler dafür, dass unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden dürfen, bevor diese in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden.
Demnach dürfen künftig Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, eine PID in Anspruch nehmen. Letztere könnten Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen.
Das Gesetz erlaubt, dass zwölf Embryonen pro Behandlungszyklus statt wie bislang drei erzeugt werden. Sie können auch für eine spätere Behandlung eingefroren werden. Die Herstellung von Embryonen für Stammzellen oder Anwendungen wie die Bestimmung des Geschlechts bleibt verboten.
Im Juni 2015 hatten sich bei einem ersten Referendum 61,9 Prozent der Schweizer für eine Verfassungsänderung zur Zulassung der PID ausgesprochen und damit die Voraussetzung für die Einführung geschaffen. Bis dahin war die Schweiz eines von wenigen Ländern in Europa, in denen die PID verboten oder nicht gesetzlich geregelt war.
In Deutschland ist die PID in Fällen zulässig, „in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“.
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