Ausland

Schweizer Referendum gegen Fortpflanzungs­medizingesetz geplant

  • Dienstag, 1. September 2015

Bern - Ein überparteiliches Komitee in der Schweiz strebt ein Referendum gegen das neue Fortpflanzungsmedizingesetz an. Ziel sei es, eine „flächendeckende willkürliche“ Anwendung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), insbesondere des Chromosomen-Screenings, zu verhindern, teilte das Komitee am Dienstag zu Beginn der 100-tägigen Referendumsfrist mit. Notwendig sind 50.000 Unterschriften, damit das Referendum zustande kommt.

Im Juni hatten sich die Schweizer für die Zulassung der Präimplantations­diag­nos­tik ausgesprochen. Damit sind genetische Untersuchungen an Embryonen erlaubt, die im Reagenzglas erzeugt wurden. Zudem dürfen so viele Embryonen außerhalb des Körpers der Frau entwickelt werden, „als für das Fortpflanzungsverfahren notwendig sind“. Der Zwang zur sofortigen Einpflanzung entfällt.

Die Anwendung der PID wird im Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt, das 2014 vom Parlament verabschiedet wurde. Laut dem Gesetz sollen alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, das Verfahren nutzen können - und nicht nur Paare mit einer genetischen Vorbelastung. Unfruchtbare Paare haben neu die Möglichkeit, ihre Embryonen vor der Übertragung in den Mutterleib auf Chromoso­menstörungen untersuchen zu lassen.

Das überparteiliche Referendumskomitee aus rund 50 Vertretern verschiedener Parteien befürchtet, dass ein „flächendeckender Chromosomen-Check“ mittelfristig zu einer Diskriminierung von Behinderten sowie zu einer „schleichenden Entsolidarisierung“ der Gesellschaft führe. „Menschen mit einer Behinderung werden als unerwünschte und vermeidbare Risiken betrachtet, ihre Eltern könnten dafür zunehmend zur Rechenschaft gezogen werden“, heißt es. Leistungsverweigerungen von Sozialversicherungen und Krankenkassen könnten die Folge sein.

Auch die Organisation „Biorespect“ ergreift das Referendum. Der Verein, der die Entwicklung auf dem Gebiet der Biotechnik beobachtet, rief am Dienstag dazu auf, „am Prinzip einer solidarischen Gesellschaft festzuhalten, in der auch behinderte und kranke Menschen ihren Platz haben“.

kna

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