Schwermetall-Grenzwerte für Spielzeug bleiben vorerst gültig
Luxemburg – Deutschland kann seine derzeitigen Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug bis auf Weiteres beibehalten. Wie heute das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg mitteilte, hat Gerichtspräsident Marc Jaeger eine entsprechende Anordnung erlassen. Sie gilt, bis das Gericht - voraussichtlich 2015 - über die Grenzwerte entscheidet. (Az: T-198/12 R)
2009 hatte die EU eine neue Spielzeugrichtlinie mit neuen Grenzwerten für verschiedene chemische Stoffe erlassen, insbesondere auch für Schwermetalle. Diese Grenzwerte sind mit den bisherigen deutschen Standards nicht direkt vergleichbar, weil die deutschen Grenzwerte stärker auf den Übergang der Stoffe in den menschlichen Körper abstellen.
Deutschland ist überzeugt, dass die eigenen Regelungen einen besseren Schutz für die Kinder bieten. Auf den Antrag, diese Regelungen beibehalten zu dürfen, stimmte die EU-Kommission lediglich einer Übergangsregelung für Blei und Barium bis zum 21. Juli zu. Daraufhin beantragte Deutschland eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung des EuG in der Hauptsache.
Dem ist Gerichtspräsident Jaeger nun gefolgt. Deutschland habe seinen Standpunkt gut begründet. Der Streit um die „richtigen“ Grenzwerte werfe „hochtechnische und komplexe Fragen auf“. Diese bedürften einer intensiven Prüfung, die erst im Hauptverfahren erfolgen könne. Bis dahin überwiege das Interesse Deutschlands, das bisherige Schutzniveau beizubehalten und gegebenenfalls auch ein Hin und Her bei den Grenzwerten zu vermeiden.
Ein Verfahren vor dem EuG dauert derzeit im Durchschnitt gut zwei Jahre. Gegen ein Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts kann die unterlegene Seite Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
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