Deutschland verliert Streit um Schwermetall-Grenzwerte in Spielzeug

Luxemburg – Deutschland darf seine derzeit noch geltenden Grenzwerte für Schwermetalle wie Quecksilber oder Arsen in Kinderspielzeug nicht beibehalten und muss die in der EU geltenden Werte übernehmen. Die EU-Grenzwerte seien überwiegend strenger als die deutschen, wenn man die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen miteinander vergleiche, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
Deutschland hatte geklagt, weil es die Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 nicht übernehmen wollte und davon ausging, dass Kinder durch die deutschen Vorschriften besser geschützt seien. Das ist laut Urteil „klar“ nicht der Fall, wenn die deutschen Werte in jene der EU-Richtlinien umgerechnet würden. Gerichtspräsident Marc Jaeger hatte vor der Hauptverhandlung Deutschland bescheinigt, seinen Standpunkt gut begründet zu haben. Der Streit um die „richtigen“ Grenzwerte werfe „hochtechnische und komplexe Fragen auf“.
Dem Gerichtshof zufolge basieren die deutschen Werte auf der sogenannten Bioverfügbarkeit und beschreiben damit die maximal zulässige Menge eines chemischen Stoffes, die beim Spielen in den menschlichen Körper gelangen darf. Zudem gelten diese Grenzwerte ungeachtet der Konsistenz des Spielzeugmaterials für alle Spielzeugarten.
Die EU bestimmt dagegen sogenannte Migrationsgrenzwerte, also die Menge eines Schadstoffes, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann, bevor er vom Kind aufgenommen wird. Dabei wird noch unterschieden, ob es sich etwa um trockene, brüchige, flüssige oder abgeschabte Materialen handelt.
Nach Ansicht des Gerichts geht aus einem Datenvergleich nun „klar hervor“, dass die umgerechneten deutschen Grenzwerte für „flüssige, haftende, trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien“ deutlich schlechter sind als die EU-Werte. Nur bei „abgeschabten Materialien“ seien die deutschen Grenzen strenger.
Abgeschabtes Material ist dem EuGH zufolge für Kinder aber schwerer zugänglich als trockenes und flüssiges. Deutschland darf seine Grenzwerte für Blei aber wegen Begründungsfehlern der EU-Kommission vorerst beibehalten.
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