Ärzteschaft

Sechs Forderungen aus der Ärzteschaft für funktionierende Hybrid-DRG

  • Dienstag, 3. Juni 2025
/st.kolesnikov, stock.adobe.com
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Hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) fordert zusammen mit ärztlichen Fachgruppen einen ambulanten Transformationsfonds analog zu dem im stationären Bereich.

Der Fonds soll es Niedergelassenen ermöglichen, in die Zukunft ambulanter Strukturen – zum Beispiel in die Schaffung und Erweiterung ambulanter OP-Zentren – zu investieren. Dies ist eine von sechs Forderungen der KV zu den 2024 in Kraft gesetzten Hybridfallpauschalen (Hybrid-DRG).

„Die KV Niedersachsen (KVN) sieht noch zahlreiche Hürden bei der sinnvollen Umsetzung der Hybrid-DRG. Gleichzeitig betrachten wir die Ambulantisierung als eine der Säulen der zukünftigen Versorgung, gerade auch auf dem Land“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV, Mark Barjenbruch, in Hannover. 

Neben der Forderungen nach einem ambulanten Tranformationsfonds sei nötig, die Hybrid-DRG sachgerecht zu kalkulieren, damit die Vergütung der Sachkosten neben der ärztlichen Honorierung erfolge. Wichtig sei außerdem auch die Weiterbildung im ambulanten fachärztlichen Operieren zu fördern und auch bereits ambulantisierte Operationen in den Hybrid-DRG-Katalog einzubeziehen.

Die KV fordert außerdem zwei Änderungen im Paragraphen 115 des Fünften Sozialgesetzbuches: Die Regelung, dass Hybrid-DRG ab 2030 auf dem Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zu vergüten seien, müsse gestrichen und die Hybrid-DRG-Abrechnung für Kinder wieder ermöglicht werden – auch um die definierten Mindestfallzahlen erreichen zu können, sagte Barjenbruch.

Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-​​DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde Ende 2023 veröffentlicht und Anfang Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Ebenfalls zum 1. Januar 2024 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-​​DRG beim ambulanten Operieren für den vertragsärztlichen Bereich getroffen.

hil

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