Politik

„Sehr viele Projekte können aus dem Innovationsfonds gezahlt werden“

  • Dienstag, 16. Dezember 2014

Berlin – Der Leiter des IGES-Instituts, Bertram Häussler, hält es für „sinnvoll“, mit Hilfe des Innovationsfonds erneut Projekte zur Integrierten Versorgung (IV) zu unterstützen. „2004 gab es bei der Integrierten Versorgung eine große Aufbruchstimmung und viele dachten: Nun wird alles gut“, sagte Häussler in der letzen Woche auf dem 11. Bundes­kongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV).

Im Jahr 2004 hatte die Politik mit dem GKV-Modernisierungsgesetz unter anderem eine Anschub­finanzierung für IV-Verträge beschlossen. „2014 nun stellen wir fest, dass nur ein ganz kleiner Teil der Verträge in die Regelversorgung übergegangen ist“, so Häussler weiter. „Damals hatte man erwartet, dass die Regelversorgung partiell ersetzt wird. Heute weiß man: Sie ist nur ergänzt worden.“

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wollen Union und SPD jetzt einen Innova­tions­fonds gründen, aus dem „innovative, sektorenübergreifende Versorgungsprojekte“ mit 225 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden sollen. Die Kriterien für die Förderung sind dem Kabinettsentwurf des VSG zufolge die Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz, eine Behebung von Versorgungsdefiziten, eine Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen, die Verwendung interdisziplinärer und fachübergreifender Versorgungsmodelle, die Übertragbarkeit der Erkenntnisse, ins­beson­dere auf andere Regionen oder Indikationen, eine Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen sowie die Evaluierbarkeit der Projekte.

Häussler: Förderkriterien sind sehr weich
„Eine Übertragbarkeit auf andere Indikationen und Regionen kann unsinnig sein“, urteilte Häussler. „Wenn etwas in der Region Güstrow hilft, muss es nicht in der Region Stutt­gart-Mitte helfen.“ Eine zwingende Verhältnismäßigkeit zwischen Investition und Ertrag „könnte zudem als Ablehnungsgrund missbraucht werden“. Die Evaluierbarkeit hält Häussler zudem für überflüssig: „Wenn sich Effekte zeigen, wird man sie auch feststellen können.“ Insgesamt seien die Kriterien sehr weich, und bei der Ausgestaltung kommt es sehr darauf an, wer diese vornimmt.

Häussler wies darauf hin, dass aus dem Innovationsfonds nur die Kosten der Projekte gezahlt werden, die die Krankenkassen nicht im Rahmen der Regelversorgung über­nehmen. „Aus dem Fonds muss also nicht das Krankenhaus und müssen nicht die Ärzte bezahlt werden. Gezahlt werden muss nur, was obendrauf kommt“, sagte er. Deshalb werde die Anzahl der Projekte, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fördern könne, sehr hoch werden.

Hecken: Mittel aus dem Fonds müssen übertragen werden können
„Wir haben mehrere dicke Projekte, zu denen wir schon heute arbeiten. Wir sehen aber auch das Mengenproblem“, erklärte im Anschluss der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. „Meine Idee war es ursprünglich, die Mittel zu übertragen: Wir bewilligen zum Beispiel ein Viertel der Mittel aus dem Fonds und stellen den Rest zurück. So wären die Projekte dann auch für die gesamte Laufzeit ausfinanziert.“ Schließlich ergäbe es keinen Sinn, „225 Millionen Euro herauszuschmeißen, wenn man dafür am Ende Modellprojekte erfinden muss“, meinte Hecken.

Der G-BA arbeite zurzeit an einer rechtssicheren Lösung, die die Übertragbarkeit der Mittel ermögliche. Wenn dies allerdings nicht gelinge und es dabei bleibe, dass die 225 Millionen Euro in jedem Jahr ausgegeben werden müssten, dann „ist es bald wie auf dem Hamburger Fischmarkt. Das darf doch nicht der Zweck eines solchen Fonds sein“.

fos

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