Politik

Sektorenüber­greifende Versorgung gewollt

  • Mittwoch, 20. September 2017

Berlin – Die sektorenübergreifende Versorgung spielt für die Bundesregierung eine gewichtige Rolle und muss weiterentwickelt werden. Eine „nahtlose ambulante und stationäre Versorgung“ sei „von herausragender Bedeutung“, wie aus einer Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht.

Das Bundesgesundheitsministerium werde „den notwendigen Anpassungsbedarf der rechtlichen Rahmenbedingungen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auch in der nächsten Legislaturperiode prüfen“, heißt es weiter. Dies schließe die Versorgungsform der Praxiskliniken mit Blick auf die Bemühungen um eine sektorenübergreifende Versorgung ein. Jedoch müsse beachtet werden, dass damit nicht Strukturen aufgebaut werden, die über den bestehenden Versorgungs­bedarf hinausgingen.

Der Begriff der Praxiskliniken wurde laut Regierung bereits mit dem Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen 1988 eingeführt. Das Ziel sei, durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung zu gewährleisten.

hib/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung