KV Rheinland-Pfalz plädiert für mehr Praxiskliniken
Mainz – Um Kliniken zu entlasten, unnötige Aufenthalte zu vermeiden und die medizinische Versorgung effizienter zu gestalten, sollten niedergelassene Ärzte vermehrt stationäre Aufgaben übernehmen. Dafür hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ausgesprochen.
Bislang habe der Gesetzgeber überwiegend Regelungen getroffen, die Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung berechtigten, erläuterte Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstandes KV RLP, in Mainz. Er fände es gut, eine vertragsärztliche, ambulante Versorgung zusammenhängend über mehrere Tage zu ermöglichen und zu etablieren. Dafür seien Praxiskliniken das richtige Mittel, die laut KV bereits seit 1989 im Sozialgesetzbuch (SGB V) Erwähnung finden.
In einer Praxisklinik würden Versicherte durch die Zusammenarbeit mehrerer Vertragsärzte ambulant und stationär versorgt, so die KV. Trotz ihrer zahlreichen Vorteile führten die Praxiskliniken bislang aber eher ein Schattendasein, erklärte Andreas Bartels, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands KV RLP. Er betonte, der Gesetzgeber sei gefordert, damit sich Praxiskliniken in der Versorgung etablieren könnten. Notwendig seien bessere finanzielle und gesetzgeberische Rahmenbedingungen.
Dazu gehört laut KV RLP zum Beispiel auch die Schaffung eines eigenen Vergütungssystems analog dem DRG-System und die Etablierung eines eigenen Leistungserbringerstatus. Außerdem seien gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Krankenhäusern und Praxiskliniken – etwa durch öffentliche Investitionszuschüsse – zu schaffen, forderte die KV.
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