Selbstverwaltung stärkt Pflege im Krankenhaus

Spitzenverband der Gesetzlichen KrankenversicherungDeutsche KrankenhausgesellschaftVerband der Privaten KrankenversicherungFallpauschalenkatalog
Berlin – Der
(DKG) und der
(DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Die Weiterentwicklung des DRG-Systems setzt im nächsten Jahr vor allem bei einer sachgerechten Abbildung des Pflegebedarfs an. Demnach können Krankenhäuser ab kommendem Jahr für Patienten mit höheren Pflegegraden (ab Grad 3 bei mindestens fünftägigem Aufenthalt) eins von zwei Zusatzentgelten abrechnen.
(GKV), die
(PKV) haben für 2018 einen veränderten
„Es ist gut, dass es der Selbstverwaltung gelungen ist, das Geld dorthin zu leiten, wo besonderer Pflegebedarf besteht“, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum sieht in den Zusatzentgelten ein weiteres wichtiges Instrument, um die Pflege zu stärken.
Zugleich haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt. Dabei wurde der finanzielle Grundstein für die Behandlung von bestimmten psychiatrischen Patienten durch das multiprofessionelle Krankenhausteam im häuslichen Umfeld gelegt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ab 2018 ist eine verpflichtende budgetneutrale Anwendung vorgesehen.
Der DRG-Katalog wurde durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Die Vertragspartner äußerten sich übereinstimmend: Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeige der Katalog für 2018 im Vergleich zu 2017 eine Vielzahl von Detailverbesserungen insbesondere für die Intensivmedizin, die Neurochirurgie und die Neurologie, die Behandlung multiresistenter Erreger und die Kinderheilkunde.
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