Politik

Einigung über Fallpauschalen­katalog für Krankenhäuser

  • Dienstag, 16. Oktober 2018
/shefkate, stockadobecom
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Berlin – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser für das kommende Jahr verständigt.

Der DRG-Katalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Krankenkassen abgerechnete Vergütungshöhe wird auf dieser Basis maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Insgesamt steuert der DRG-Katalog rund 70 Milliarden Euro. Er ist seit dem Jahr 2004 die verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 20 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr.

Ein wichtiger Schwerpunkt der aktuellen Umbauten des DRG-Katalogs war den Akteuren zufolge eine nochmals differenziertere Abbildung von Behandlungen von Kindern, insbesondere durch den Ausbau entsprechender Altersgruppen.

„Wir haben mit dem Entscheid für 2019 letztmalig den Katalog in der alten Form verabschiedet und damit die Handlungsfähigkeit in der gemeinsamen Selbstver­waltung unterstrichen“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Im kommenden Jahr müsse die Selbstverwaltung wegen der Ausgliederung der Pflegekosten einen völlig neuer DRG-Katalog entwickeln. Rund ein Fünftel der Krankenhausaufwendungen werde dann nicht mehr über Fallpauschalen gesteuert.

„Die Selbstverwaltung wird in den kommenden Monaten viel schultern müssen, um den Entgeltkatalog nach den neuen gesetzlichen Vorgaben weiterzuentwickeln. Diesen Herausforderungen werden wir uns stellen und gemeinsam sicherlich auch eine gute Lösung für die Zeit ab 2020 finden“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Im Vorfeld hatte von Stackelberg den Entwurf für das Pflegepersonalstärkungsgesetz deutlich kritisiert: „Wir sehen die Gefahr, dass Krankenhäuser, wenn es um Pflegestellen geht, nicht mehr wirtschaftlich mit dem Geld der Beitragszahler umgehen. Wenn sämtliche Kosten für Pflegekräfte quasi durchgereicht werden, macht es für die Krankenhäuser Sinn, Pflegekräfte nicht nur für die Krankenpflege, sondern auch wieder als Reinigungskräfte oder für die Essensausgabe einzusetzen“, sagte er kürzlich in Berlin.

Neben dem DRG-Katalog haben sich Krankenkassen, DKG und PKV außerdem über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychoso­matische Einrichtungen verständigt. Nach der verpflichtenden Einführung des neuen Vergütungssystems in diesem Jahr werden ab dem kommenden Jahr die Leistungen ausschließlich über den neuen Entgeltkatalog abgerechnet.

hil

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