Politik

Sexueller Missbrauch: Familienministerin kündigt Hilfsfonds an

  • Dienstag, 30. April 2013
Uploaded: 30.04.2013 10:27:25 by mis
Kristina Schröder /dpa

Berlin – Die Bundesregierung errichtet mit Wirkung zum 1. Mai einen Fonds für Betroffe­ne sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich. Dafür stellt sie 50 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kind oder Jugendlicher im fami­liären Bereich sexuell missbraucht wurden. Die Länder beteiligen sich nicht am Fonds. Nur Bayern war ursprünglich bereit gewesen, sich zu beteiligen.

„Ich bin froh, dass wir den Betroffenen endlich konkrete Hilfe anbieten können“, erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gestern. „Bedauerlicherweise stellt sich die Mehrzahl der Bundesländer bislang nicht ihrer gesellschaftlichen Verant­wortung.“

Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören nach Angaben des Familienministeriums unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen.

Schröder kündigte den Fonds einen Tag vor einem Hearing an, das der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, heute in Berlin veranstaltet. Es steht unter der Überschrift „Unabhängige Aufarbeitung – Verantwortung von Politik und Gesellschaft“. Betroffene, Aufklärende sowie Experten aus Wissenschaft, Medien und Politik erörtern Herausforderungen und Perspektiven einer unabhängigen Aufarbeitung des Themas.

„Das enorme Ausmaß und die schwerwiegenden Folgen des sexuellen Missbrauchs müssen endlich in der breiten Öffentlichkeit ankommen“, betonte Rörig im Vorfeld. „Erst dadurch kann das gesellschaftliche Bewusstsein geschärft und eine umfassende und wirkungsvolle Ächtung des Missbrauchs erreicht werden.“

Rörig forderte, die zukünftige Bundesregierung solle Anfang 2014 eine unabhängige Kommission berufen. Ihre Aufgabe solle die Anhörung von Betroffenen in geeigneter Form, die umfassende Untersuchung von Missbrauch in allen Bereichen und die Veröffentlichung von Berichten sein.

Das heutige Hearing ist das dritte von vier solchen Veranstaltungen. Die erste stand unter der Überschrift „Gesundheit von Betroffenen – Bessere Versorgung und Behandlung“, das zweite unter der Überschrift „Kinder und Jugendliche – Beratung fördern, Rechte stärken“. Das vierte Hearing im Juni wird sich Fragen der Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit von Tätern widmen.

Rie

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