Politik

Rechte der Opfer von sexuellem Missbrauch deutlich verbessert

  • Montag, 1. Juli 2013

Berlin – Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), das am 29. Juni in Kraft getreten ist, würden die Rechte der Betroffenen entscheidend verbessert. Das teilt das Bundesjustizministerium mit. Künftig können Sexualstraftaten länger strafrechtlich verfolgt werden. Die Verjährung beginnt in Zukunft erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres, was konkret dazu führt, dass alle schweren Sexualdelikte künftig frühestens mit Vollendung des 41. Lebensjahres verjähren. Betroffenen soll damit die Zeit gegeben werden, das Geschehene zu verarbeiten und eine Entscheidung darüber zu treffen, ob sie eine Strafanzeige stellen wollen.

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche werden zudem künftig erst nach 30 Jahren statt wie bisher schon nach drei Jahren verjähren. Dies gilt nicht nur für Schadens­ersatz­ansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbst­bestimmung, sondern auch für solche wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit und der Freiheit.

Die mit dem StORMG geänderten Verjährungsvorschriften wirken verlängernd auch für bereits begangene Taten und bestehende Ansprüche, soweit diese noch nicht verjährt sind.

Weiter soll im Strafverfahren eine unnötig starke Belastung minderjähriger Opfer beispielsweise durch Mehrfachvernehmungen vermieden werden. So setzt das Gesetz Impulse, um den Einsatz von Videoaufzeichnungen richterlicher Vernehmungen in der Hauptverhandlung in der Praxis zu verstärken.

Das Gesetz erweitert zudem die Rechte der Betroffenen auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei besonders sensiblen Vernehmungen. Auch werden sie in weiterem Umfang als bisher unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen kostenlosen Opferanwalt bekommen, der ihnen im Strafverfahren zur Seite steht.

hil

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