Sicherstellungszuschlag an freiberuflichen Hebammen ausgezahlt
Berlin – Die Zahl der freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Dies geht aus einer Statistik des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hervor. Waren es im Oktober 2014 noch 5.018 Hebammen, lag die Zahl ein Jahr später bei 5.121 und damit um rund zwei Prozent höher.
Berufsverbände hatten befürchtet, die Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen könne aufgrund der erheblich gestiegenen Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen stark sinken und sich deshalb für einen finanziellen Ausgleich stark gemacht. Daraufhin hatte die Schiedsstelle einen sogenannten Sicherstellungszuschlags festgelegt. Dieser wurde durch den GKV-Spitzenverband nun erstmals an rund 3.000 Hebammen ausgezahlt.
„Wir sind froh, dass das Ausgleichsverfahren schnell und unbürokratisch angelaufen ist und die Hebammen vor Ort ihr Geld für die gestiegenen Kosten der Haftpflichtversicherung erhalten können“, erklärte Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dies zeige, dass die von der Schiedsstelle im September 2015 festgelegten Regelungen zum Haftpflichtausgleich funktionierten.
Der Deutsche Hebammenverband sieht das jedoch anders: „Im besten Fall bleibt die Hebamme auf mindestens auf 1.953 Euro pro Jahr sitzen“, verwies Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied und Verhandlungsführerin des Hebammenverbands.Aus diesem Grund habe der Verband gegen das System des Sicherstellungszuschlags bereits Klage eingereicht. Darüber hinaus bezeichnete der Verband die veröffentlichten GKV-Statistik als „widersprüchlich und nicht aussagekräftig“, da sie auch Hebammen aufführe, die nicht geburtshilflich tätig seien.
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