Keine Einigung beim Streit um Hebammen-Haftpflichtkosten
Berlin/Karlsruhe – Der Streit um die Haftpflichtkosten deutscher Hebammen geht weiter. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wirft dem Deutschen Hebammenverband (DHV) eine Blockadehaltung in den Verhandlungen vor, der DHV hält den GKV-Vertragsentwurf für nicht umsetzungsfähig.
Im September hatte die Schiedsstelle einen Beschluss zum Haftpflichtausgleich gefasst. Nachdem die anschließenden Verhandlungsgespräche zwischen Hebammen und Kostenträger Anfang Dezember gescheitert waren, will der DHV nun gegen den Beschluss klagen. „Wir brauchen eine vertragliche Neugestaltung“, unterstrich Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied und Verhandlungsführerin des Hebammenverbandes. Sie warf der GKV vor, den Sicherstellungszuschlag zur Haftpflichtversicherung nur einem Teil der Hebammen zugänglich machen zu wollen.
Aktueller Zankapfel ist dabei offenbar das Antragsformular für den Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten. „Während der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) das Vorhaben eines abgestimmten Formulars mitgetragen hätte, lehnte der DHV dies ab“, meldete der GKV-Spitzenverband.
Der DHV verwies indes auf im Entwurf enthaltene Fehler, die über „bloße redaktionelle Korrekturen nicht zu beheben“ seien. So könnten beispielsweise Hebammen, die in Teams abrechnen, mit der vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Regelung keinen Ausgleich beantragen.
Trotz der Kontroverse erklärte sich der Hebammenverband bereit, der GKV sämtliche Versicherungsunterlagen seiner Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Bisher hatte der DHV die Vorlage sämtlicher Versicherungsunterlagen verweigert.
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