Vermischtes

Sieben Krankenkassen weiten digitale Verordnung auf fast alle Hilfsmittel aus

  • Donnerstag, 23. Juli 2026
/picture alliance, Jens Kalaene
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Hamburg – Nach der technischen Einführung von elektronischen Verordnungen (E-Verordnungen) im Bereich von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik weiten mehrere Krankenkassen in einem gemeinsamen Projekt die E-Verordnungen in Modellregionen auf fast alle weiteren Hilfsmittel aus. Ausgenommen bleiben zunächst noch Seh- und Hörhilfen sowie Pflegehilfsmittel.

Einer Mitteilung der beteiligten Kassen AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK classic sowie Techniker Krankenkasse zufolge könnte das Projekt den Weg für einen bundesweiten Standard in einem Versorgungsbereich ebnen, in dem man zuletzt rund 33 Millionen Papierverordnungen pro Jahr registriert habe.

„Mit dem Einbezug nahezu aller Hilfsmittel und dem Start in Modellregionen können wir die E-Verordnungen mit allen Beteiligten unter Alltagsbedingungen erproben“, sagte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, für den Kassenverbund.

Auf Basis dieser Erfahrungen entwickele man weitere Ideen. So könne man digitale Prozesse noch besser gestalten. „Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Ein klug gemachtes digitales Verfahren vereinfacht Abläufe, reduziert Fehler und spart Zeit – für Versicherte, Arztpraxen und Leistungserbringer“, so Ballast.

Das Projekt baut auf regionale Schwerpunkte für die Erprobung der E-Verordnungen auf, unter anderem in Bayern. Weitere Regionen sind laut den beteiligten Kassen in Vorbereitung. Eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass in den Praxen eine Softwarelösung von Compugroup Medical (Medistar, Turbomed, M1 Pro und Albis) oder Medisoftware eingesetzt wird.

Versicherte, die am Projekt teilnehmen, erhalten die E-Verordnungen für ihr Hilfsmittel nach der Verschreibung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt direkt auf ihr Smartphone.

Voraussetzung ist die Nutzung der entsprechenden App der eigenen Krankenkasse. Über die App können Versicherte ihre Verordnung digital an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter übermitteln, die als Versorgungspartner der Krankenkasse am Projekt teilnehmen.

aha

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