Social-Media-Sucht: Meta wendet in USA Prozess durch Vergleich ab

San Francisco – Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat einen US-Prozess um die mutmaßliche Social-Media-Sucht von Minderjährigen mit einem Vergleich abgewendet. Ein Klägerinnenanwalt sprach am vergangenen Freitag von einer „gerechten“ Vereinbarung. Inhalte des Vergleichs wurden nicht bekannt.
Damit ist die Plattform Snapchat das einzige Onlinenetzwerk, um das es in der kommenden Woche in dem Verfahren in Los Angeles gehen soll – es sei denn, auch Snapchat schließt noch einen Vergleich.
Zwei Klägerinnen hatten mehrere Onlinenetzwerke wegen des Vorwurfs verklagt, sie seien als Minderjährige „süchtig machenden und problematischen“ Apps ausgesetzt gewesen. In dem Verfahren hatte am Mittwoch die Auswahl der Geschworenen begonnen. Für übermorgen sind die Eröffnungsplädoyers geplant.
In den vergangenen Jahren sind in den USA Tausende Klagen wegen des Vorwurfs eingereicht worden, Social-Media-Plattformen würden Kindern und Jugendlichen schaden.
Ein erstes solches Musterverfahren ging im März in Los Angeles mit einer wegweisenden Entscheidung zu Ende: Eine Jury verurteilte Meta und Google zur Zahlung von sechs Millionen Dollar an eine 20-jährige Klägerin. Diese hatte Instagram und YouTube vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.
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