Ärzteschaft

Sonderregelung für Dialyseversorgung bis Ende März 2021 verlängert

  • Montag, 2. November 2020
/dpa
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Berlin – Die Sonderregeln zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten sind wegen der Coronapandemie bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Die Lockerungen sollen es Dialyseeinrichtungen ermöglichen, flexibel auf Notsituationen reagieren zu können – zum Beispiel, wenn Dialyseärzte krankheitsbedingt ausfallen oder Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in dem gewohnten Umfang wei­ter­arbeiten können.

In solchen Fällen können Praxen beispielsweise unkompliziert Patienten anderer Praxen übernehmen. „Auch muss im Bedarfsfall reagiert werden, wenn sich Dialysepatienten mit dem Virus infiziert haben. So kann es sinnvoll sein, dass einige Dialysepraxen ausschließ­lich Patienten versorgen, die sich mit dem Virus angesteckt haben“, hieß es aus der KBV.

Ärzte müssen ihre Kassenärztliche Vereinigung aber darüber informieren, wenn sie von den Dialysevorgaben abweichen. Weiterhin in Kraft sind auch die Zuschlagsziffern zu In­fektionsdialysen. Sie sind zum Beispiel bei Quarantänepatienten und bei Kontaktperso­nen der Kategorie 1 berechnungsfähig.

Ursprünglich galten die Sonderregeln nur bis Ende September dieses Jahres. Auf die Ver­längerung hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt.

hil

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