Sonderregelung für Dialyseversorgung bis Ende März 2021 verlängert

Berlin – Die Sonderregeln zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten sind wegen der Coronapandemie bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Die Lockerungen sollen es Dialyseeinrichtungen ermöglichen, flexibel auf Notsituationen reagieren zu können – zum Beispiel, wenn Dialyseärzte krankheitsbedingt ausfallen oder Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in dem gewohnten Umfang weiterarbeiten können.
In solchen Fällen können Praxen beispielsweise unkompliziert Patienten anderer Praxen übernehmen. „Auch muss im Bedarfsfall reagiert werden, wenn sich Dialysepatienten mit dem Virus infiziert haben. So kann es sinnvoll sein, dass einige Dialysepraxen ausschließlich Patienten versorgen, die sich mit dem Virus angesteckt haben“, hieß es aus der KBV.
Ärzte müssen ihre Kassenärztliche Vereinigung aber darüber informieren, wenn sie von den Dialysevorgaben abweichen. Weiterhin in Kraft sind auch die Zuschlagsziffern zu Infektionsdialysen. Sie sind zum Beispiel bei Quarantänepatienten und bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 berechnungsfähig.
Ursprünglich galten die Sonderregeln nur bis Ende September dieses Jahres. Auf die Verlängerung hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: