Sonderzahlung und mehr Gehalt für Ärzte an hessischen Universitätskliniken

Frankfurt am Main – Die Ärzte an den hessischen Universitätskliniken erhalten eine Coronasonderzahlung in Höhe von 4.500 Euro netto und zusätzlich 3,9 Prozent mehr Gehalt ab dem 1. Januar 2023.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), das Land Hessen sowie die Goethe-Universität Frankfurt erzielten damit heute in der dritten Runde einen Tarifabschluss für Ärzte an den hessischen Universitätskliniken.
Nach Angaben des Marburger Bundes erhalten die Ärztinnen und Ärzte zudem erhöhte Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie erstmals einen finanziellen Ausgleich, wenn sie Dienste kurzfristig ausgefallener Kollegen („Holen aus dem Frei“) übernehmen müssen.
Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Danach können dem MB zufolge neue Verhandlungen beginnen, bei denen dann auch über Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtdiensten gesprochen werden kann.
Der Marburger Bund habe ein Sonderkündigungsrecht entsprechender Regelungen im Tarifvertrag durchgesetzt, hieß es dazu. Darüber hinaus werde der Anspruch auf das Landesticket bis zum 31. Dezember 2024 fortgeschrieben.
Neben den finanziellen Verbesserungen seien dem MB die zeitnahe Aufnahme von Gesprächen zu Themen wie Entlastung und Gesundheitsschutz sowie eine Umsetzung der elektronischen Arbeitszeiterfassung wichtig gewesen, sagte Christian Schwark, Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen.
Diese Gespräche sollen im ersten Halbjahr 2023 unter Beteiligung des Innenministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beginnen. Für das Tarifergebnis gilt eine Erklärungsfrist gilt bis zum 11. November 2022: Bis dahin haben die Gremien der Tarifvertragsparteien Zeit, sich über den am Verhandlungstisch erzielten Kompromiss eine Meinung zu bilden.
Nach Angaben des Marburger Bundes gilt das Ergebnis für insgesamt rund 2.200 Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen an Universitätskliniken, darunter 1.300 Mediziner am UKGM.
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