Politik

Sozialhilfeträger: Behinderte werden in Pflege ungleich behandelt

  • Dienstag, 20. September 2016
Uploaded: 01.03.2013 16:18:55 by mis
/dpa

Berlin – Sozialhilfeträger haben eine bessere Versorgung von pflegebedürftigen Men­schen mit Behinderung angemahnt. Die derzeit geltende Gesetzgebung diskriminiere Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe lebten, in­dem sie die Zuwendungen pauschal auf monatlich 266 Euro festschreibe, be­klagte die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe in Berlin. Zum Ver­gleich bezögen behinderte Menschen mit Pflegestufe II, wenn sie nicht in einer solchen stationären Wohneinrichtung, sondern in einem Pflegeheim lebten, Leistungen in Höhe von 1.330 Euro.

Als Beispiel wurde von der Arbeitsgemeinschaft angeführt, dass sich ein Behinderter im Rollstuhl durchaus selbst versorgen könne. Wenn er allerdings pflegebedürftig werde und auf Hilfe anderer angewiesen sei, bekomme er nicht die gleiche Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Zurzeit lebten 200.000 Menschen mit Behinderung in statio­nä­ren Wohneinrichtungen, davon seien 80.000 zudem pflegebedürftig und erhielten nur die gedeckelte Leistung der Pflegeversicherung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II erhöhe sich die Zahl dieser pflegebedürftigen Behinderten im kommenden Jahr auf schätzungs­weise 140.000.

Die Arbeitsgemeinschaft weist auf ein Rechtsgutachten der Universität Kassel hin, wo­nach diese Ungleichbehandlung ver­fassungs­widrig sei. Sie betonte aber auch, man hoffe, dass die Verfassungsbedenken bis Ende des Jahres ausgeräumt werden würden. Sie setzt auf die parlamentarische Beratung der Reform der Eingliederungshilfe für Be­hinderte und des vom Kabinett beschlossenen Pflege­stär­kungsgesetzes III, das den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in der Sozialhilfe einführt.

dpa

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