Politik

Sozialverbände wollen finanzielle Hilfen für Risikogruppen

  • Mittwoch, 6. Mai 2020
/bluedesign, stock.adobe.com
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Berlin − Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Sozialverband VdK wünschen sich in der Coronakrise ein finanzielle Hilfen für Risikogruppen, um sie vor Verdienstausfall zu schützen. „Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fern­bleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung“, erklärte der Paritätische gestern.

Nachdem nun die ersten Coronamaßnahmen gelockert würden, könnten gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte unter Druck geraten, ihre Arbeit aus finanzieller Sorge wieder aufzunehmen. Daher fordert der Paritätische ein Überbrückungsgeld, das sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld orientieren soll.

„So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie coronabedingt Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, braucht es auch eine finanzielle Absiche­rung für diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit ge­hen können“, sagte der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Werner Hesse.

Der Sozialverband VdK sieht die Arbeitgeber in der Pflicht: „Menschen, die zur Risiko­gruppe gehören, sollte das Arbeiten im Homeoffice weiterhin ermöglicht werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Wenn das nicht gehe, brauche es eine bezahlte Frei­stellung von der Arbeit.

„Die Möglichkeit der bezahlten Freistellung muss unabhängig davon geschaffen werden, ob der Beruf systemrelevant ist oder nicht“, sagte Bentele. Gefordert wird eine Lohner­satz­leistung nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 80 Prozent.

Bentele betonte, andere Länder seien schon einen Schritt weiter. In Österreich zum Bei­spiel seien die Risikogruppen definiert und Maßnahmen ergriffen worden. Ärzte könnten auf dieser Grundlage ein Risikoattest ausstellen. „Das muss auch hierzulande möglich sein“, fordert Verena Bentele.

Dabei dürfe nicht allein das Alter oder eine Behinderung entscheidend sein. Das Risiko müsse individuell aufgrund der Vorerkrankungen bestimmt werden. „Die Möglichkeit der bezahlten Freistellung muss unabhängig davon geschaffen werden, ob der Beruf system­relevant ist oder nicht“, mahnte sie. Vor allem in systemrelevanten Berufen seien die Menschen oft einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt, so dass diese nicht ausge­schlossen werden dürften.

dpa

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