Sozialwahlen sollen online möglich werden

Berlin – Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beraten hat. Dafür müssen die Kassen ihre Satzungen bis zum 30. September 2020 entsprechend ändern.
„Wir erwarten uns vom Update beim Wahlverfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung“, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß.
Sein Fraktionskollege Uwe Schummer sagte, gelöst werden müssten noch Sicherheitsfragen. „Aber wenn wir es jetzt nicht anpacken, müssen wir noch mindestens zehn Jahre, bis zur übernächsten Wahl 2029, auf den Einstieg in Online-Sozialwahlen warten.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich optimistisch. „Die Krankenkassen können und sollen hier beispielgebende Vorreiter sein“, sagte er den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Durch solche praktische Erfahrung würden grundsätzliche Vorbehalte gegen Online-Wahlen abgebaut. „Wenn die Vorteile der Digitalisierung im Alltag erfahrbar werden, verlieren Skeptiker ihre Argumente.“
„Endlich dürfen die Mitglieder der Krankenkassen ihre Selbstverwaltung online und analog wählen“, erklärte Rita Pawelski, Beauftragte der Bundesregierung für die Sozialversicherungswahlen nach der Kabinettsentscheidung in Berlin. Sie sprach von einem „historischen Schritt für die Selbstverwaltung“.
Pawelski dankte vor allem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der das Thema Onlinewahlen umsetzen werde. „Damit kann die nach den Bundestags- und den Europawahlen drittgrößte Wahl in Deutschland digital durchgeführt werden.“ An die Krankenkassen appellierte sie, möglichst schnell zu handeln, damit ihre Mitglieder am digitalen Fortschritt teilhaben könnten.
„Die Onlinewahlen modernisieren die Sozialwahlen und stärken die soziale Selbstverwaltung“, sagte der Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Uwe Klemens. Er betonte aber zugleich, dass noch viele Vorarbeiten zur Umsetzung nötig seien.
Bevor überhaupt Ausschreibungen getätigt werden könnten, brauchten die Kassen dringend bis zum 30. September 2020 eine Rechtsverordnung über die technischen Maßgaben. „Das Gesetz kommt gerade noch rechtzeitig, um die Onlinewahlen technisch zuverlässig und sicher bis 2023 auf die Beine zu stellen“, so Klemens.
Nach einer Forsa-Umfrage, die der vdek im September 2019 veröffentlicht hat, haben sich zwei Drittel (64 Prozent) der Versicherten von Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen, bei den unter 16- bis 44-Jährigen waren es sogar 75 Prozent.
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