Politik

Sozialwahlen sollen online möglich werden

  • Mittwoch, 18. Dezember 2019
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Berlin – Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchfüh­ren können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beraten hat. Dafür müssen die Kassen ihre Satzungen bis zum 30. September 2020 entsprechend ändern.

„Wir erwarten uns vom Update beim Wahlverfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung“, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß.

Sein Fraktionskollege Uwe Schummer sagte, gelöst werden müssten noch Sicherheitsfra­gen. „Aber wenn wir es jetzt nicht anpacken, müssen wir noch mindestens zehn Jahre, bis zur übernächsten Wahl 2029, auf den Einstieg in Online-Sozialwahlen warten.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich optimistisch. „Die Kranken­kassen können und sollen hier beispielgebende Vorreiter sein“, sagte er den Partner­zei­tungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Durch solche praktische Erfahrung würden grundsätzliche Vorbehalte gegen Online-Wahlen abgebaut. „Wenn die Vorteile der Digitalisierung im Alltag erfahrbar werden, verlieren Skeptiker ihre Argumente.“

„Endlich dürfen die Mitglieder der Krankenkassen ihre Selbstverwaltung online und ana­log wählen“, erklärte Rita Pawelski, Beauftragte der Bundesregierung für die Sozialversi­che­rungswahlen nach der Kabinettsentscheidung in Berlin. Sie sprach von einem „histori­schen Schritt für die Selbstverwaltung“.

Pawelski dankte vor allem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der das Thema On­line­­­wah­len um­setzen werde. „Damit kann die nach den Bundestags- und den Europa­wah­len dritt­größte Wahl in Deutschland digital durchgeführt werden.“ An die Krankenkassen appellierte sie, möglichst schnell zu handeln, damit ihre Mitglieder am digi­talen Fort­schritt teilhaben könnten.

„Die Onlinewahlen modernisieren die Sozial­wah­len und stärken die soziale Selbstverwal­tung“, sagte der Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Uwe Klemens. Er be­tonte aber zugleich, dass noch viele Vorarbeiten zur Umsetzung nötig seien.

Bevor überhaupt Ausschreibungen getätigt werden könnten, brauchten die Kassen drin­gend bis zum 30. September 2020 eine Rechtsverordnung über die technischen Maß­ga­ben. „Das Gesetz kommt gerade noch rechtzeitig, um die Onlinewahlen technisch zu­ver­lässig und sicher bis 2023 auf die Beine zu stellen“, so Klemens.

Nach einer Forsa-Umfrage, die der vdek im September 2019 veröffentlicht hat, haben sich zwei Drittel (64 Prozent) der Versicherten von Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen, bei den unter 16- bis 44-Jährigen waren es sogar 75 Prozent.

dpa/may

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