Politik

Spahn: Bereicherung Einzelner an Maskengeschäften „schäbig“

  • Freitag, 8. Juli 2022
/picture alliance, Frederic Kern, Geisler-Fotopress
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München – Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die mutmaßliche Profitgier einzelner Abgeordneter und anderer bei Maskengeschäften in der Coronakrise scharf verurteilt.

Zum Beginn der Pandemie habe es unzählige Hinweisgeber auf mögliche Maskenlieferanten gegeben, und 99,9 Prozent hätten dies aus patriotischem Verständnis heraus getan, sagte der CDU-Politiker heute im Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags.

Einige wenige, die ihm persönlich bekannt seien, hätten aber möglicherweise aus Eigennutz gehandelt. Das ärgere ihn „einfach maßlos“, das sei auch eine „menschliche Enttäuschung“. „Ich finde es einfach schäbig, dass da in der Krise sich bereichert wird.“

Spahn verteidigte das grundsätzliche Vorgehen zu Beginn der Coronapandemie, auch unge­wöhnliche Wege bei der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung zu gehen. Masken seien damals extrem knapp gewesen. „Es war weltweit Wildwest auf dem Maskenmarkt.“

Bitten auch aus Ländern wie Bayern etwa um Sonderzulassungen für einzelne Masken habe er stets an die zuständigen Stellen weitergegeben. Das Vorgehen wäre immer das gleiche gewesen, selbst wenn die Kanzlerin oder der Papst angerufen hätten, betonte der ehemalige Bundesminister: In die fachliche Bewertung und Beurteilung von Sachverhalten habe er sich nie eingemischt, grundsätzlich nicht.

Zudem machte Spahn deutlich, dass er seine Mitarbeiter und die nachgeordneten Behörden ebenfalls stets darin bestärkt habe, immer ausschließlich rein sachlich-fachliche Entschei­dungen zu treffen.

Ziel des Ausschusses ist es, Maskengeschäfte der Staatsregierung in der Coronapandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teils hohe Provisionszahlungen auch an Parlamentarier aufzuklären.

Das bayerische Gesundheitsministerium betonte stets, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden. Zudem soll geklärt werden, ob einige der Masken, von denen viele unter anderem an medizinisches Personal verteilt wurden, die notwendige Qualität hatten, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Im Zentrum der Affäre stehen die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein. Die beiden sollen für die Vermittlung von Maskengeschäften im Jahr 2020 Geld bekommen haben – betonten aber stets, sie hätten nicht in ihrer Funktion als Abgeordnete gehandelt.

Der einstige Bundestagsabgeordnete Nüßlein trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

Vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatten Nüßlein und Sauter vergangenes Jahr einen Erfolg erzielt: Das OLG teilte bereits im November mit, dass es im Handeln der beiden Beschuldigten „den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt“ sieht. Die Generalstaatsanwaltschaft München legte dagegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Nüßlein und Sauter selbst hatten die Vorwürfe stets bestritten.

dpa

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