Spahn im Rennen um CDU-Parteivorsitz ausgeschieden

Hamburg – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bei seiner Kandidatur für den CDU-Parteivorsitz eine Niederlage erlitten. Im ersten Wahlgang stimmten 157 der 999 Delegierten für Spahn, das sind 15,7 Prozent. Die Mitbewerber, Annegret Kramp-Karrenbauer und Friedrich Merz, erhielten 45 Prozent sowie 39 Prozent. In der folgenden Stichwahl wurde Kramp-Karrenbauer mit 517 zu 482 Stimmen zur neuen CDU-Parteichefin gewählt. Notwendig war eine Mehrheit von 500 Stimmen.
Bei der späteren Wahl zum CDU-Präsidium kandidierte Spahn erneut, nachdem er von den beiden anderen Kontrahenten um den Parteivorsitz dazu noch einmal ermutigt wurde. Die Delegierten des Hamburger Parteitages bescherten ihm dann das beste Ergebnis aller Präsidiumsmitglieder: 793 Delegierte stimmten für ihn, keiner der anderen sieben Kandidatinnen und Kandidaten erhielten ein annähernd gutes Ergebnis.
Spahn hatte in seiner Bewerbungsrede – in der er entspannter wirkte als seine beiden Mitbewerber – dafür geworben, mehr jüngere Menschen mit der Politik anzusprechen. „Wir brauchen einen neuen Geist in der Partei“, so Spahn vor den Delegierten. Er werde oft gefragt, warum er jetzt kandidiere. „Ich stehe hier nicht, weil mir jemand versprochen hat mich zu wählen. Es fühlt sich richtig gut an, jetzt hier zu stehen.“
Es sei dieser Tatendrang der Jüngeren, den die CDU brauche. „Die dringenden Aufgaben dürfen nicht weiter aufgeschoben werden, wir müssen sie anpacken.“ In seiner Rede stellte er sich als Alternative zu den beiden anderen Kandidaten dar. „Es kann kein Weiter so, kein zurück in die Vergangenheit geben. Wir brauchen jetzt einen Perspektivwechsel.“ Dazu gehöre eine gute Debatte „und der Mut dazu“.
Spahn will sich dafür einsetzen, dass es in Europa gemeinsame Spitzenforschung zu Künstliche Intelligenz (KI) gibt. Er warb dafür, dass es ein „europäisches Standford“ für KI geben müsse. Auch sei der Ausbau der Infrastruktur mit 5G „an alle Milchkannen und in jedes Zugabteil“ notwendig. Er wolle 2040 in einer Welt leben, die digital ist, in der Krebs besiegt ist, sagte Spahn.
Der Bundesgesundheitsminister verteidigte auf Nachfrage eines Delegierten seine bisherige Haltung zur Suizidbeihilfe. Er habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 nicht umzusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage entschieden habe, so Spahn. Diese Entscheidung halte er für richtig.
Im März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht überraschend geurteilt, in einem „extremen Einzelfall“ dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche. Voraussetzung für eine solche Notlage sei, dass eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches nicht zur Verfügung stehe. Dies sei nicht die Haltung der CDU, stellte Spahn klar.
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