Spahn kündigt zur Jahresmitte Reform der Pflegefinanzierung an

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben den gestern verkündeten neuen Mindestlohn für die Altenpflege als starkes Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege bezeichnet.
Wie die Pflegekommission gestern mitteilte, soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bis zum 1. April 2022 auf 12,55 Euro sowohl in West- als auch in Ostdeutschland ansteigen. Bislang liegt er in Westdeutschland bei 11,35 Euro und in Ostdeutschland bei 10,85 Euro.
Erstmals soll zudem ein Mindestlohn sowohl für Pflegefachkräfte als auch für qualifizierte Pflegehilfskräfte eingeführt werden. Bis zum 1. April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro steigen und für Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung auf 13,20 Euro.
Um die Preissteigerung zu refinanzieren, kündigte Spahn an, bis Mitte dieses Jahres einen Vorschlag für eine Reform der Pflegefinanzierung vorzulegen. Der Vorschlag solle „zu einem fairen Ausgleich führen zwischen dem, was die Pflegeversicherung, was die Solidargemeinschaft von den zusätzlichen Kosten übernimmt, und was in der Verantwortung der Familien verbleiben kann“, sagte Spahn heute vor Journalisten in Berlin. Dabei gehe es eher um einen Milliardenbetrag als um mehrere hundert Millionen Euro.
Heil hofft auf Tarifvertrag für die Pflege
Spahn, Heil und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatten sich im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ das Ziel gesetzt, die Entlohnung in der Altenpflege zu verbessern, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.
Neben der Anhebung des Pflegemindestlohns durch die Pflegekommission wurde dabei auch die Möglichkeit diskutiert, einen Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflege durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich zu erklären.
Entsprechende Tarifverhandlungen führen derzeit die Gewerkschaft Verdi und die im vergangenen Jahr gegründete Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP), in der sich unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonische Dienstgeber in Niedersachsen, der Paritätische Gesamtverband und die Volksolidarität zusammengeschlossen haben.
„Ich persönlich würde einen Tarifvertrag in der Pflege begrüßen“, sagte Heil. „Das liegt jetzt aber in der Hand der Sozialpartner.“ Denn die Politik mache keine Tarifverträge. Um einen Tarifvertrag für allgemeingültig erklären zu können, müsse geprüft werden, ob eine Repräsentativität vorliege. Das sei jedoch erst möglich, wenn der Tarifvertrag ausgehandelt ist.
Spahn betonte, dass es sich beim Pflegemindestlohn um eine Untergrenze handle. „Arbeitnehmer können und sollen auch darüber hinaus Löhne vereinbaren“, betonte der Minister.
Private Arbeitgeber: „Wir sind handlungsfähig“
Die Pflegekommission besteht aus acht Mitgliedern. Vier Mitglieder vertreten die Arbeitgeberseite – zwei die weltlichen Arbeitgeber und zwei die kirchlichen. Die anderen vier vertreten weltliche sowie kirchliche Arbeitnehmer. Die privaten Arbeitgeber sprechen sich gegen die Allgemeingültigkeitserklärung eines Tarifvertrags aus. Deshalb sind sie auch nicht in der BVAP vertreten.
Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle, der auch Mitglied der Pflegekommission ist, betonte heute, dass die Kommission einstimmig zu ihrem Ergebnis gekommen sei. „Das macht auch deutlich, dass es gesetzliche Eingriffe, Änderungen oder Beschränkungen der Pflegekommission nicht braucht“, so Brüderle. „Wir waren und sind handlungsfähig.“
Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, der stellvertretendes Mitglied der Pflegekommission ist, erklärte: „Das Ergebnis, das zügig verhandelt und erzielt wurde, macht deutlich, dass nun ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nicht mehr nötig ist.“
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