Politik

Spahn spricht sich für Ausweitung der Fernbehandlung aus

  • Montag, 23. April 2018
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, das Verbot von ärztlichen Fernbehandlungen bei einem Erstkontakt zum Patienten – etwa per Video – aufzuheben. „Ich bin dafür, Onlinebehandlungen zu erleichtern, auch bei der Erstbehandlung“, sagte er der Thüringer Allgemeinen. Im Gesundheitsbereich lasse sich dank der Digitalisierung vieles neu denken.

Klar sei, dass die Telemedizin nicht den persönlichen Kontakt ersetze, betonte Spahn. Es werde keinen Zwang zur Onlinebehandlung geben. „Wir würden lediglich den Alltag vieler Menschen leichter machen“, sagte er. Der Bundesminister verwies auf Studien, denen zufolge 50 bis 70 Prozent der Arztbesuche einfache Rück- und Klärungsfragen sind. „Die kann man natürlich auch digital machen, durch eine Onlinesprechstunde.“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte, Videosprechstunden und Online-Konsultationen könnten eine sinnvolle Ergänzung des traditionellen Arzt-Patienten-Verhältnisses sein. „Wir freuen uns, dass es hier Rückenwind vom Bundesgesundheitsminister gibt.“ Die Ärzteschaft müsse „ihre übergroße Zurückhaltung“ bei diesem Thema aufgeben. „Aber eins muss ganz klar sein: Kein Patient darf zu einem virtuellen Kontakt gedrängt werden, wenn er einen Arzt von Angesicht zu Angesicht sprechen möchte“, so von Stackelberg.

Spahn wird voraussichtlich am 8. Mai auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt sprechen, wo die Telemedizin eines der zentralen Themen sein soll. Insbesondere berufsständische Regelungen verbieten Onlinebehandlungen bislang weitgehend. In Baden-Württemberg ist die ausschließliche Fernbehandlung in Modellprojekten möglich.

In Schleswig-Holstein hat die Lan­des­ärz­te­kam­mer in Deutschland in der vergangenen Woche die Berufsordnung geändert. Ärzte in Schleswig-Holstein sollen Patienten künftig auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt telefonisch oder per Internet beraten dürfen. Voraussetzung: Es muss medizinisch vertretbar sein. Die Neuerungen sollen im Sommer in Kraft treten. Auch in Baden-Württemberg gibt es erste Modellprojekte.

afp

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