Politik

SPD stimmt Vorschlag zur umstrittenen „Rasterpsycho­therapie“ nicht zu

  • Mittwoch, 2. Juni 2021

Berlin – Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem umstrittenen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahns (CDU) zur sogenannten Rasterpsychotherapie nicht zugestimmt. Damit ist der Änderungs­antrag 49 zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Tisch.

„Auch wir halten den Vorschlag nicht für zielführend im Sinne der Versorgung der Patientinnen und Patienten, und haben einen solchen Eingriff in die Therapiefreiheit abgelehnt“, schreibt Bärbel Bas, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD für Gesundheit auf Twitter.

Dort gibt es inzwischen einen eigenen Hashtag #Rasterpsychotherapie. Eine Petition auf der Plattform change.org verzeichnet aktuell 180.000 Menschen, die die sofortige Streichung des Änderungsantrags 49 zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) gefordert haben. Der Antrag wurde kurzfristig via Omnibusverfahren von Spahn in das Gesetz eingeschleust, ohne eine Anhörung von Experten zu ermöglichen.

Danach sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2022 überprüfen, „wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann“.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sah darin drohende Eingriffe in die Therapiehoheit der Psychotherapeuten mittels bürokratischer Vorschriften. Sollte künftig eine solche Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen, wie lange ein Patient je nach Erkrankung behandelt werden darf, so stelle dies das Ende qualitativ hochwertiger und am Individuum orientierter Versorgung dar.

Auch ein Bündnis der größten psychotherapeutischen Berufsverbände, die nach eigenen Angaben zu­sam­men rund 30.000 Psychotherapeuten vertreten, wandte sich gegen die „Rationierung von Leistungen ambulanter Psychotherapie“. Schon jetzt werde Psychotherapie bedarfsgerecht und am Schweregrad orientiert eingesetzt. Dazu seien kontingentbezogene Anzeige- und Genehmigungsschritte gegenüber den Kostenträgern in der Psychotherapierichtlinie festgeschrieben.

Aus diesem Grund lehnte auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die geplanten Änderungen ab. Sie forderte den Gesetzgeber auf, die Pläne fallen zu lassen und zunächst die Auswirkungen der ver­gangenen und aktuellen Strukturänderungen zu analysieren, bevor weitere Anpassungen vorgenommen werden. So ist der G-BA gerade dabei, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Menschen mit komplexem Ver­sor­gungsbedarf, zu treffen.

Von der Wissenschaftsseite warnte Cord Benecke, Psychologisches Institut der Universität Kassel, in einem offenen Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestages (siehe #Rasterpsychotherapie) vor Einführung solch „normativer Überregulierungen“ in einem offensichtlich effizienten Versorgungssystem.

Die Datenlage zeige eindeutig, dass Psychotherapie in Deutschland wirksam und nachhaltig, bedarfs­gerecht und schweregradorientiert sei. Auch Patienten mit komplexen psychischen Störungen würden behandelt. Zudem weise Psychotherapie eine positive Kosten-Nutzen-Relation auf.

PB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung