Ärzteschaft

Psychotherapie nach groben Rastern: KBV lehnt Änderungsantrag ab

  • Freitag, 21. Mai 2021
/zinkevych, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt die vom Gesetzgeber geplanten Änderun­gen bei der ambulanten Psychotherapie ab. In einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsaus­schusses des Bundestages fordert die Körperschaft, die Pläne fallen zu lassen und zunächst die Auswir­kungen der vergangenen und aktuellen Strukturänderungen zu analysieren, bevor weitere Anpassungen vorgenom­men werden.

„Die Entscheidung über eine psychotherapeutische Behandlung muss bei der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten liegen“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel.

Anlass für die Kritik ist ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungs­weiterentwicklungsgesetz (GVWG), der ursprünglich heute beschlossen werden sollte. Danach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2022 überprüfen, „wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann“.

„Das Vorhaben klingt stark danach, dass in die Therapiehoheit der Psychotherapeuten eingegriffen wer­den soll. Wir lehnen derartige Pläne ab“, sagte Kriedel. Psychotherapeutische Behandlungen würden be­reits jetzt bedarfsgerecht und schweregradorientiert nach der Psychotherapierichtlinie entschieden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Länderkammern und Psychotherapeutische Verbände protestieren auch gegen die in letzter Minute eingebrachte Änderung in das GVWG. „Wenn künftig in der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten soll, die festlegen, wie lange ein Patient je nach Erkrankung behandelt werden darf, so stellt dies das Ende qualitativ hochwertiger und am Indivi­duum orientierter Versorgung dar“, sagte Dietrich Munz, Präsident der BPtK.

Ob, wie intensiv und wie lange eine Behandlung erforderlich ist, legten Psychotherapeuten nach sorg­fältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs gemeinsam mit ihren Patienten fest.

Der KBV zufolge müsse zunächst geprüft werden, wie sich vergangene und laufende Strukturanpassun­gen auf die Versorgung auswirkten. So ist der G-BA gerade sowieso dabei, Regelungen für eine berufs­gruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungs­bedarf zu treffen.

Die Änderungspläne wurden kurzfristig in die Beratungen für das GVWG eingebracht, das heute im Bun­des­tag beschlossen werden sollte. Nun stehen zunächst weitere Beratungen im Bundesgesundheits­aus­schuss an, bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung voraussichtlich im Juni in den Bundestag geht.

PB

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