Spifa-Fachärztetag: Klares Signal für eine starke Selbstverwaltung

Berlin – Ein eindringliches Plädoyer für eine starke Selbstverwaltung richtete heute unisono eine Gesprächsrunde auf dem Spifa-Fachärztetag an die Politik. Der Staat habe eine Neigung entwickelt, bestimmte Dinge an sich zu ziehen, da er glaube, diese besser regeln zu können, zog Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), ein Fazit der vergangenen Jahre.
Dabei habe beispielsweise die Coronapandemie verdeutlicht, wie schnell und flexibel die Selbstverwaltung sein könne – etwa bei der Impforganisation. Die Selbstverwaltung habe in dieser herausfordernden Zeit „sensationell funktioniert“.
Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa), betonte, die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen könne durchaus gestalten und regeln, „wenn man sie denn lässt“. Belege man sie aber politisch mit unrealistischen Maß- und Vorgaben und greife dann ein, beschneide man die Selbstverwaltungsorgane.
Auch Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), beklagte, der Gesetzgeber arbeite zunehmend unsauber.
Die Selbstverwaltung vor „unlösbare Aufgaben“ zu stellen, bringe diese in eine „unlautere Situation“. Er sei fest davon überzeugt, dass die Selbstverwaltung in der medizinischen Versorgung nach wie vor sehr wertvolle Arbeit leiste, so Hofmeister. Sie könne bestimmte Details schlichtweg besser regeln als der Staat, da man „fachlich näher dran“ sei.
Politische Maßnahmen wie sehr enge Fristsetzungen sah auch Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (a.D.), kritisch. Ein solches Vorgehen deute recht offensichtlich an, dass Politik die betreffende Frage im Grunde ohnehin selber regeln wolle. Wenn aber ein Ministerium gewisse Dinge unbedingt schnell regeln wolle, dann solle es dies auch klar per Rechtsverordnung tun und nicht die Selbstverwaltung vorschieben.
Zudem sollten die Aufgabenhoheiten „ganz scharf“ getrennt bleiben. Wenner nahm beispielhaft Bezug auf den Leistungsgruppen-Ausschuss, der gemäß dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine wesentliche Rolle bei der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen übernehmen soll.
Dieser Ausschuss ist gemäß dem KHVVG in gleicher Zahl mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands einerseits und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits besetzt. Bund und Länder führen gemeinsam den Vorsitz des Gremiums. Die Geschäftsstelle ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet.
Ein „Mix-it“ gehe zwar für Cocktails, aber eben nicht bei der sauberen Zuordnung von entweder unmittelbarer staatlicher Hoheit oder Selbstverwaltung, so Wenner.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: