Sporttherapie bei Depression sollte Teil der Regelversorgung werden

Berlin – Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression sollte künftig eine weitere Behandlungsoption zur Verfügung stehen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) spricht sich dafür aus, dass alternativ zu einer alleinigen Psychotherapie auch eine Sporttherapie mit psychotherapeutischer Begleitung möglich sein soll.
Grundlage des heute getroffenen Beschlusses im Innovationsausschuss sind die Ergebnisse des vom Ausschuss geförderten Projekts STEP.De. Ziel des Projekts war es zu prüfen, ob die neue Versorgungsform – eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie – der klassischen Psychotherapie in der derzeitigen Regelversorgung nicht unterlegen ist.
Das Ergebnis: In der Projektstudie konnte nach Angaben des G-BA gezeigt werden, dass bei einer leichten oder mittelschweren Depression die Psychotherapie durch eine Sporttherapie wirkungsvoll ergänzt und teilweise sogar ersetzt werden kann.
Der G-BA hat nun zwölf Monate Zeit, die Details des neuen Behandlungsansatzes als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu definieren.
„Die Ergebnisse der STEP.De-Projektstudie sind so überzeugend, dass wir uns als Innovationsausschuss ganz klar für einen Transfer in die Regelversorgung aussprechen“, sagte Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses und zugleich unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Welche konkreten Richtlinien anzupassen seien, werde vom G-BA nun geprüft.
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