Politik

Sporttherapie bei Depression: Vorerst kein Transfer in die Regelversorgung

  • Freitag, 22. März 2024
/picturealliance, Klaus Rose
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Berlin – Die Sporttherapie bei Depression wird nicht mehr für den direkten Übergang in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) empfohlen. Das teilte heute der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit.

Demnach hat der Innovationsausschuss beim G-BA seinen Beschluss vom 20. September 2023 verändert. Nun sieht das Gremium für die vom Projekt Step.de erprobte Sporttherapie bei leichter und mittelschwerer De­pres­­sion weiteren Forschungsbedarf zur Wirksamkeit im Vergleich zur Psychotherapie.

Der Innovationsausschuss reagiere mit dieser Änderung „auf ein Erratum, welches die Projektverantwort­lichen dem Innovationsausschuss im Dezember 2023 vorgelegt haben“, hieß es zur Begründung.

Der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Josef Hecken, betonte, das Projekt Step.de habe eine vielver­sprechende neue Behandlungsoption für Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression über vier Jahre hinweg erprobt.

Die ursprünglichen Ergebnisse seien für den Innovationsausschuss so überzeugend gewesen, dass man den G-BA mit einem Transfer in die Regelversorgung beauftragt hatte. „Diese Empfeh­lung müssen wir leider auf­heben“, so Hecken.

Der Innovationsausschuss sieht nach wie vor positive Tendenzen der Projektergebnisse. Er stellt nun infolge des übermittelten Erratums aber Unsicherheiten in Bezug auf die zuvor bewerteten Ergebnisse fest.

„Das Erratum legt nahe, dass für sechs Monate nach Interventionsende kein Nachweis für eine Nichtunter­le­genheit der begleiteten Sporttherapie im Vergleich zur Psychotherapie erbracht wurde“, führt Hecken weiter aus.

Zu der Frage, ob eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie eine alleinige Psychotherapie teilweise ersetzen könne, habe das Projekt zwar wichtige neue Erkenntnisse gewinnen können. „Aber die Ergebnisse sollten durch weitere Forschung noch erhärtet werden.“

Hecken hofft, dass trotz des punktuell gesehenen weiteren Forschungsbedarfs einzelne Komponenten des neuen Versorgungsansatzes genutzt werden. „Möglich wäre das beispielsweise über entsprechende Selektiv­verträge. Mit dieser Prüfbitte werden wir die Projektergebnisse an die Verbände der Kranken- und Pflege­kassen auf Bundesebene weiterleiten“, betonte Hecken.

may/EB

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