Vermischtes

Staatsanwaltschaft klagt früheren Kollegen von Niels Högel wegen Meineids an

  • Donnerstag, 3. Juni 2021
/picture alliance, Fabian Steffens
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Oldenburg – Wegen bewusster Falschaussage unter Eid hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg einen Ex-Kollegen des wegen vielfachen Mordes an Patienten verurteilten früheren Kranken­pflegers Niels Högel angeklagt. Dem 50-Jährigen werde ein Meineid vorgeworfen, teilte die Behörde heute mit. Er soll während des jüngsten Verfahrens gegen Högel 2019 als Zeuge „bewusst wahrheits­widrig“ ausgesagt haben.

Die falschen Angaben seien dabei „insbesondere im Hinblick auf dienstliche Auffälligkeiten um Niels Högel“ erfolgt, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Prozesses muss nun das Landgericht in Oldenburg entscheiden. Ein Meineid wird in Deutschland laut Strafgesetzbuch mit mindestens einem Jahr Haft bestraft, in schweren Fällen liegt der Strafrahmen bei bis zu fünf Jahren.

Högel war in mehreren Prozessen wegen des Mordes an insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst verurteilt worden und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Die Taten beging er zwischen 2000 und 2005. Zuletzt stand er 2018 und 2019 vor Gericht. Während des Prozesses hatte das Aussageverhalten einiger Ex-Kollegen und Vorgesetzten für Aufsehen gesorgt und das Gericht zu scharfer Kritik veranlasst.

So ließen die Richter während des Verfahren gleich mehrfach Zeugen wegen Zweifeln an deren Aus­sagen vereidigen, was eine relativ seltene Maßnahme in Prozessen ist. Später sprachen sie in ihrer Urteilsbegründung von „Vertuschung“ insbesondere am Krankenhaus in Oldenburg. Die Staatsanwalt­schaft leitete danach zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts bewusst falscher Aussagen in einem Strafverfahren ein, stellte jedoch neun davon wieder ein.

Die jetzt erfolgte Anklage ist somit die einzige. Die Behörde klagte darüber hinaus vor teils bereits längerer Zeit mehrere früherer Vorgesetzte von Högel wegen mutmaßlicher passiver Begünstigung seiner Taten an. Diese sollen trotz interner Verdachtsmomente aus Sorge vor Reputationsschäden nicht eingeschritten oder Alarm geschlagen haben. Dabei handelt es sich um frühere oder aktuelle Verant­wortliche der Kliniken, etwa Geschäftsführer, Chefärzte oder auch Pflegedienstleiter.

Die Prozesse gegen diese Beschuldigten wurden vom Oldenburger Landgericht zurückgestellt, bis das jüngste Urteil gegen Högel rechtskräftig wurde. Dieser ist Hauptbelastungszeuge. Wie die Vorwürfe juristisch einzuordnen sind, ist strittig.

So ließ das Oldenburger Landgericht mehrere Anklagen der Staatsanwaltschaft kürzlich nur sehr eingeschränkt wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen zu. Die Staatsanwaltschaft möchte die Beschuldigten eigentlich wegen fahrlässiger Tötung in dutzenden Fällen vor Gericht sehen.

afp

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