Politik

Staatsanwaltschaft prüft Transplantations­programm der Universitätsklinik Frankfurt

  • Freitag, 7. Dezember 2018

Frankfurt am Main – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt beschäftigt sich mit dem Lebertransplantationsprogramm der Frankfurter Universitätsklinik. Hintergrund ist, dass die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständige Prüfungskommission und die Überwachungskommission (PÜK), die sich beide in gemeinsamer Trägerschaft von Bundes­ärzte­kammer (BÄK), Deutscher Krankenhaus­gesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband befinden, Unregelmäßigkeiten festgestellt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hatten.

Der Bericht liege vor und werde geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen, heute. „Wir schauen, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist und ob gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.“ Möglich sei ein Verstoß gegen das Transplantationsgesetz, aber auch andere Straftatbestände, „das ist Gegenstand der Prüfung“. Bis wann diese dauert, steht nicht fest.

Die Prüfer haben Ende Dezember 2017 rund 100 Lebertransplantationen in Frankfurt zwischen 2012 und 2015 überprüft. Zunächst wurden 31 Patienten überprüft; als dabei „Auffälligkeiten“ festgestellt wurden, sah sich die Kommission 28 weitere Fälle an. Knackpunkt ist die Frage, ob die Voraussetzungen für eine „Standard Exception“ vorlagen oder nicht.

Mit einer „Standard Exception“ bekommen Patienten auf der Warteliste bei bestimmten Diagnosen Bonuspunkte und rücken nach vorn. Dem Kommissionsbericht zufolge hat das Klinikum „in erheblichem Umfang gegen die für die Lebertransplantation bestehenden Richtlinien verstoßen“.

Die Vielzahl der Verstöße zwinge zu dem Schluss, „dass es sich nicht lediglich um gelegentliche Versehen handelt, sondern um ein bewusstes Nichtbeachten der Richtlinien in diesem Regelungsbereich“. Allerdings fanden die Prüfer keine Anhaltspunkte dafür, dass privat versicherte Patienten bevorzugt behandelt oder transplantiert worden wären.

Das Universitätsklinikum Frankfurt reagierte bereits gestern, nachdem die Prüfungs- und Überwachungskommission in Berlin ihren Jahresbericht vorgelegt hatte. „Wir sind überzeugt, dass sich alle Unklarheiten ausräumen lassen“, sagte eine Sprecherin.

„Das Universitätsklinikum Frankfurt ist davon überzeugt, sich in allen Fällen immer richtlinienkonform verhalten zu haben“. Die Kritik der beziehe sich nur auf einen „sehr speziellen Teilaspekt der Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung“.

dpa

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