Staatsanwaltschaft will dritten Prozess um Eizellenspenden

Augsburg – Im Strafverfahren gegen drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Netzwerks wird es voraussichtlich einen dritten Prozess gegen. Die Staatsanwaltschaft hat nach Mitteilung von gestern gegen den erneuten Freispruch für die Angeklagten Revision eingelegt. Sollte die Staatsanwaltschaft den Rechtsmittelantrag später nicht zurückziehen, müsste der Fall beim Münchner Oberlandesgericht erneut strafrechtlich geprüft werden.
Den drei Angeklagten – ein Mediziner aus München, eine Ärztin aus Regensburg und der Vorsitzende des Vereins – wird vorgeworfen, Eizellen, die nach erfolgreichen Kinderwunsch-Behandlungen übrig geblieben sind, an andere Paare vermittelt zu haben. Die Vermittlung wird nicht bestritten, nur die Strafbarkeit ist in dem Verfahren strittig. Die Staatsanwaltschaft sieht Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz.
Zunächst hatte das Amtsgericht im schwäbischen Dillingen die zwei Männer und die Frau freigesprochen, in der vergangenen Woche endete auch die zweite Instanz mit einem Freispruch.
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