Verantwortliche von Embryonenspende-Netzwerk freigesprochen

Augsburg/Dillingen – Das Landgericht Augsburg hat in zweiter Instanz drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Netzwerks freigesprochen. Die Strafkammer entschied heute, dass das Handeln der Angeklagten nicht strafbar sei. Das Landgericht bestätigte damit den Freispruch durch das Amtsgericht im schwäbischen Dillingen. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und in der neuen Verhandlung Geldstrafen zwischen 2.400 und 8.500 Euro gefordert.
In dem Prozess ging es um Eizellen, die nach erfolgreichen Kinderwunschbehandlungen übrig geblieben waren. Viele Eltern wollten dann ihre Zellen anderen kinderlosen Paaren zur Verfügung stellen. Dies war aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft strafbar. Angeklagt waren ursprünglich 33 Fälle. Die Anklagebehörde kann nun erneut Rechtsmittel einlegen.
Rechtlich ist dabei relevant, ob es sich um befruchtete oder noch nicht befruchtete Eizellen handelt, der letztere Fall ist strafbar. Bei Babys, die aus solchen Schwangerschaften stammen, wird auch von Schneeflöckchen-Kindern gesprochen. Das Amtsgericht sah zwar grundsätzlich die Strafbarkeit der Vermittlung durch die Angeklagten, sprach sie aber trotzdem frei. Grund dafür war, dass die Vereinsvorstände die Strafbarkeit nicht hätten wissen können. Denn der Verein hatte sich umfassend Rechtsauskunft eingeholt, unter anderem bei Landes- und Bundesregierung sowie dem Deutschen Ethikrat.
Erst ab 2016 wurde die Rechtslage durch Musterurteile eindeutig geklärt. Bei den in dem Prozess angeklagten Taten handelt es sich aber um Fälle bis zum Jahr 2015. Nach Ansicht des Amtsgerichts hatten die Angeklagten deswegen in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ gehandelt und waren freizusprechen.
Das Embryonenspende-Netzwerk aus Höchstädt an der Donau (Landkreis Dillingen an der Donau) ist hauptsächlich in Bayern und Baden-Württemberg aktiv und vermittelt Paare an Kinderwunschzentren beispielsweise in Erlangen, Würzburg, Regensburg, München, Stuttgart oder Tübingen.
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