Politik

Staatskanzleien der Länder wollen Großveranstaltungen wieder erlauben

  • Dienstag, 6. Juli 2021
/picture alliance, Hendrik Schmidt
/picture alliance, Hendrik Schmidt

Berlin – Große Sportverstaltungen mit bis zu 25.000 Zuschauern sollen trotz der zunehmend grassie­renden Delta-Variante des Coronavirus unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich werden. Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien von heute hervorgeht.

Nach Angaben aus Länderkreisen ist eine formale Zustimmung der Ministerpräsidenten nicht nötig. Die Neuregelung muss aber noch in das je­weilige Landesrecht übertragen werden.

Für „große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter“ gilt laut Beschluss: Bei mehr als 5.000 Zuschauern darf maximal die Hälfte der am Veranstaltungsort möglichen Zuschauer zugelassen sein, aber normalerweise nicht mehr als 25.000 Menschen. Bayern will nur eine Auslastung von maximal 35 Prozent der Höchstkapazität zulassen. Für bestimmte Großveranstaltungen (zum Bei­spiel sogenannte Traditionsveranstaltungen) können die Länder unter Umständen auch mehr Zuschauer zulassen.

Länderübergreifende Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern sollen nicht genehmigt wer­den, wenn sich am Austragungsort binnen sieben Tagen mehr als 35 von 100.000 Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben (7-Tages-Inzidenz) und wenn das Infektionsgeschehen „nicht klar eingrenz­bar“ ist. Zutritt sollen Getestete, Geimpfte und Genesene haben.

Für Kulturverstaltungen „mit mehr als 5.000 zeitgleich Anwesenden“ sollen auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanage­ment, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden. Eine Zuschauerober­grenze wird an dieser Stelle nicht genannt.

Die Neuregelung ist zunächst für den Zeitraum bis zum 11. September vorgesehen – so lange ist derzeit auch die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite befristet, die dem Bund in der Pande­mie weiterreichende Kompetenzen verschafft.

Einzelne Länder wollen im Detail von der Grundsatzvereinbarung abweichen. So will Baden-Württem­berg große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter erst ab einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 50 verbieten. Bayern und Baden-Württemberg sehen ein komplettes Alkoholverbot vor.

Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, auf Ausnahmen von der Obergrenze von 25.000 Zuschauern zu verzichten. Schleswig-Holstein merkte an, für künftige Beschlüsse müsse neben dem Inzidenzwert vor allem die Belastung des Gesundheitswesens Maßstab sein.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung