Städtetag: Konflikte um Scheinselbstständigkeit können Rettungsdienst gefährden
Berlin – Dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in letzter Zeit vermehrt selbstständigen Notärztinnen und Notärzten im Rettungsdienst eine Scheinselbstständigkeit unterstellt, könnte „die notärztliche Versorgung in der Zukunft massiv gefährden“. Diese Auffassung vertreten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium.
Die DRV-Prüfungen und die folgenden, zum Teil langwierigen Gerichtsverfahren verunsicherten die kommunalen Träger von Rettungsdiensten und die beteiligten Ärzte, heißt es in dem Brief. Deshalb müsse ein Weg gefunden werden, entsprechende Hemmnisse im Sozialversicherungsrecht zu beseitigen. Die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen seien in diesem Bereich nämlich „sehr begrenzt“.
Auch der Bundesverband der Honorarärzte hatte vor kurzem auf diese Problematik hingewiesen. „Uns erreichen immer mehr Anfragen von Honorarärzten, deren Verträge man in feste Arbeitsverträge umwandeln will“, hatte Nicolai Schäfer, der Vorsitzende des Verbands, erläutert. „Ursache dafür sind Aktivitäten der DRV. Sie stuft nach Betriebsprüfungen in Kliniken auch Notärzte, die dort auf Honorarbasis im Rettungsdienst arbeiten, als scheinselbstständig ein.“
Nach einem entsprechenden DRV-Bescheid müssen sie als angestellt betrachtet werden. Das wollen die meisten jedoch nicht, weil sich daraus komplizierte arbeitsrechtliche wie finanzielle Fragen ergeben.
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