Streit über Sozialversicherungspflicht von Notärzten auf Rettungswagen

Schwerin – Gerichtsurteile zur Sozialversicherungspflicht von Notärzten, die auf Honorarbasis für einen Rettungsdienst arbeiten, sorgen für Verunsicherung bei Trägern. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsstaatssekretär Nikolaus Voss (SPD) forderte gestern eine tragfähige Lösung.
Die Rettungsdienste befürchten nach Darstellung eines Ministeriumssprechers, dass Ärzte zu den Einsätzen nicht mehr bereit sein könnten, wenn sie von ihrem Honorar noch Beiträge etwa zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung abführen müssten.
Bei der Gesundheitsministerkonferenz im Juni in Rostock-Warnemünde sei das Problem bereits angesprochen worden, sagte der Sprecher von Ministerin Birgit Hesse (SPD), die derzeit den Vorsitz führt.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe Gesprächsbereitschaft signalisiert. Nach einem erstes Treffen in Berlin diese Woche betonte Voss, der Gesprächsfaden dürfe nun nicht abreißen.
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