Ärzteschaft

Stärkung des Telemonitorings gefordert

  • Freitag, 21. Juli 2023

Berlin – Eine bessere Einbindung von Telemonitoring in die Gesundheitsversorgung fordert die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed). Das telemedizinische Verfahren müsse bei der Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) berücksichtigt werden.

„Bis zu zehn Millionen Menschen leiden in Deutschland an chronischen, nicht heilbaren Erkrankungen. Es wäre fatal, diese Menschen bei der täglichen Auswertung ihrer Gesundheitswerte sich selbst zu überlassen. Die Interpretation dieser Werte gehört in ärztliche Hände“, betonte Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed.

Durch digitalen Datentransfer könnten Ärzte in Echtzeit aufwandsarm Werte kontrollieren, bedrohliche Schwankungen frühzeitig erkennen und dann zugunsten der Patienten handeln. Diese bedeutsamen Vorteile des Telemonitorings müsse die Politik mehr beachten und entsprechenden Anwendungen den Weg in die Regelversorgung ebnen, so van Aalst.

In einem aktuellen Positionspapier der DGTelemed heißt es, im Referentenentwurf zum Digital-Gesetz fänden sich keine klaren Ansätze, die Telemonitoring nachdrücklich stärken könnten. Damit werde eine zentrale Chance auf eine kurzfristig umsetzbare Verbesserung der Versorgung verpasst. Bei guter technischer Um­setzung stelle Telemonitoring bei bestimmten Erkrankungen aber eben nicht nur eine Option, sondern eine ethische Verpflichtung dar.

Die DGTelemed fordert die Politik dazu auf, alle nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um Telemonitoring in die Regelversorgung zu integrieren. Es brauche sowohl Technologien für ein arztgeführtes Telemonitoring als auch telemedizinische Zentren als Ergänzung sowie ein neues Bewertungsverfahren für Telemonitoring.

Derzeit ordnet der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) Telemonitoring als neue medizinische Methode ein. Aus Sicht der DGTelemed handelt sich aber lediglich um eine Prozessoptimierung, die digital unterstützt schneller und konkreter die benötigten Werte an den Arzt liefert.

Der Vorschlag: Telemonitoring solle als neuer medizinischer Prozess und nicht als neue Methode eingeordnet werden und dafür politisch ein sachgerechtes Bewertungsverfahren umgesetzt werden.

Analog zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) könnte beispielsweise das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über den Nutzen auf Antrag von Anbietern entscheiden und den Weg in die Regelversorgung auf Basis noch zu definierender Regeln ebnen. So könnten die hohen Hürden für die Anerkennung und damit für die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen reduziert werden.

aha

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