Vermischtes

Verordnungszahlen von digitalen Gesundheits­anwendungen ziehen deutlich an

  • Mittwoch, 24. Januar 2024
/Lerbank-bbk22, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Verordungszahlen digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind 2023 deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr habe es bundesweit schätzungsweise 235.000 Verordnungen und damit mehr als doppelt so viele wie 2022 gegeben, teilte das Beratungsunternehmen McKinsey heute mit.

McKinsey bezieht sich im vorgestellten E-Health Monitor 2023/24 auf Zahlen der Krankenkassen für die ersten drei Quartale 2023 (circa 166.000 DiGA-Verordnungen) – das letzte Jahresquartal wurde geschätzt. Das ge­schätzte Marktvolumen hat demnach 125 Millionen Euro betragen, nach 60 Millionen im Jahr 2022.

„Die wachsende Bedeutung digitaler Gesundheitsanwendungen in der Versorgungslandschaft ist ein Beispiel für die Fortschritte bei der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen“, sagte Laura Richter, Partnerin bei Mc­Kin­sey und Herausgeberin der Studie.

Mittlerweile habe rund ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte bereits eine DiGA verschrieben – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Weitere 14 Prozent würden planen, die Apps auf Rezept in naher Zukunft auszuprobieren.

Insgesamt verläuft die Digitalisierung im Gesundheitswesen laut der McKinsey-Analyse allerdings oft noch holp­rig. Zwar seien inzwischen nahezu alle Apotheken (99 Prozent) und Arztpraxen (98 Prozent) an die Telematikinfra­struktur (TI) angeschlossen, allerdings berichteten jedoch über zwei Drittel (69 Prozent) der angeschlossenen Arztpraxen von wöchentlichen oder sogar täglichen Problemen mit der Technik. Im Vorjahr betrug dieser Wert noch 50 Prozent.

Auch die elektronische Patientenakte (ePA) verbreitet sich den vorgestellten Zahlen zufolge bislang schleppend: Im Jahr 2023 wurden rund 350.000 ePA aktiviert. Das waren zwar circa 41 Prozent mehr als im Jahr 2022. Den­noch haben damit immer noch nur rund ein Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland eine ePA aktiviert.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) strebt im Rahmen seiner Digitalstrategie bis 2025 eine ePA-Ab­de­ckung von 80 Prozent unter gesetzlich Versicherten an. Einen Schub soll die ePA durch das Ende 2023 beschlos­sene Digital-Gesetz (DigiG) erhalten.

Mit dem Gesetz wurde geregelt, dass die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet und zu­gleich auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die Akte nicht nutzen möchte, muss also aktiv widersprechen.

Nach der repräsentativen Onlinebefragung des Meinungsforschungsinstituts Civey unter 10.000 Erwachsenen von Ende November 2023 finden 62,9 Prozent der Befragten die Opt-out-Regelung zur ePA gut. Weitere 21,1 Prozent lehnen die Regelung ab, 12,4 Prozent sind unentschieden.

Von regulatorischen Impulsen könnte dem E-Health Monitor zufolge das Telemonitoring profitieren. Ein Vergleich mit den USA, wo laut McKinsey inzwischen rund zwölf Prozent der Bevölkerung über Telemonitoring-Anwendun­gen versorgt werden, zeige, dass Telemonitoring in Deutschland bislang eher wenig verbreitet ist. Die Hauptur­sache aus Sicht des Beratungsunternehmens: Nur für eine Indikation, Herzinsuffizienz, gibt es bislang eine Regel­vergütung.

Nach Berechnungen von McKinsey beträgt das Nutzenpotenzial von Telemonitoring-Technologien rund 4,3 Milliar­den Euro jährlich. 67 Prozent dieses Potenzials entfallen auf die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, 26 Prozent auf kürzere Liegezeiten und die Verschiebung der Behandlung in ambulante Versorgungsformen. Weiteres Potenzial ergibt sich demnach aus der Vermeidung von Anschlussbehandlungen und Notfalltransporten chronisch Erkrankter.

„Telemonitoringanwendungen können die Grundlage für lebenswichtige medizinische Entscheidungen sein und ermöglichen darüber hinaus eine strukturierte Auswertung von Gesundheitsdaten, von der auch die Therapie- und Versorgungsforschung profitieren kann“, sagte Tobias Silberzahn, Partner bei McKinsey und Herausgeber der Studie.

Dies stelle ein „attraktives Potenzial“ dar, betonte Silberzahn. Länder mit einer technologiebezogenen Vergü­tungsmodellen, wie die USA aber auch Großbritannien, wiesen gegenüber Deutschland mit einem indikations­bezogenen Vergütungsansatz höhere Nutzungszahlen sowie eine dynamischere Innovationsumgebung auf.

aha

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