Stephan Harbarth wird neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Berlin/Karlsruhe – Der frühere CDU-Politiker Stephan Harbarth wird neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat wählte den 48-Jährigen heute einstimmig zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig am 6. Mai endete.
Ebenfalls einstimmig wählte der Bundesrat Astrid Wallrabenstein zur Nachfolgerin Voßkuhles als Richterin im Zweiten Senat. Sie hat derzeit eine Professur für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main inne.
Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Präsidentenwahl erfolgt gemäß Artikel 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat.
Harbarth hatte eineinhalb Jahre Zeit, sich vorzubereiten. Seit seiner Wahl zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats Ende 2018 war vorgezeichnet, dass er derjenige sein würde, der Voßkuhle in Karlsruhe an der Spitze ablöst. So sind die ungeschriebenen Regeln.
Die Personalie stieß heute nicht nur auf Begeisterung. Bei seiner Wahl war der gebürtige Heidelberger Berufspolitiker durch und durch: mit 16 in die Junge Union eingetreten, seit 2009 für seinen Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag, seit 2016 stellvertretender Chef der Unionsfraktion und Mitglied im CDU-Bundesvorstand.
Kann so einer von einem Tag auf den anderen zum unabhängigen Verfassungsrichter werden? In Karlsruhe hat man ihm von Anfang an den Rücken gestärkt. „Die Dosis macht das Gift“, ist einer der Sätze, die Voßkuhle gern öffentlich wiederholt. Es tue dem Gericht gut, ein, zwei Leute in seinen Reihen zu haben, die etwas von Politik verstehen und wissen, was hinter den Kulissen abläuft.
Als Bereicherung würdigt Voßkuhle auch immer wieder Harbarths Erfahrungsschatz als Wirtschaftsanwalt. Mit Abschlüssen in Heidelberg und Yale war Harbarth bis 2018 Partner in der Mannheimer Großkanzlei Schilling, Zutt & Anschütz – ein Job, der ihm über Jahre einen Platz unter den Top 10 der Meistverdiener im Bundestag sicherte.
Tatsächlich ist Harbarth erst der fünfte ehemalige Anwalt in der Geschichte des Gerichts, unter zahlreichen vormaligen Bundesrichtern und Hochschulprofessoren. Kritiker erinnern sich gern daran, dass die Kanzlei mit dem Slogan „Zu uns kommen Konzerne“ VW im Dieselskandal vertreten hat. Persönlich war Harbarth mit dem Mandat nicht betraut. Inzwischen hat er die Sozietät verlassen. Als Verfassungsrichter darf er nur seine Honorarprofessur an der Uni Heidelberg weiter pflegen.
Einige Gegner versuchten sogar, seine Ernennung direkt beim Gericht anzufechten. Die Richter ließen diese Klagen mit knappsten Beschlüssen und deutlichen Worten ins Leere laufen. Intern aber stellt Harbarths Politikervergangenheit auch das Gericht vor Herausforderungen. Sein Senat hat demnächst über das 2017 beschlossene Kinderehenverbot zu entscheiden. Harbarth hat seinen sieben Kollegen angezeigt, damals „intensiv in die Vorbereitung und Verabschiedung des Gesetzes (...) eingebunden“ gewesen zu sein.
Diese haben sich dafür ausgesprochen, dass er mitentscheiden soll – schließlich habe er damals rechtspolitisch argumentiert und nichts verfassungsrechtlich bewertet. Aber nicht alle wollten diesen Drahtseilakt mitgehen. „Die Entscheidung ist mit Gegenstimmen ergangen“, steht unter dem Beschluss. Mehr nicht.
Harbarth will eine mögliche Befangenheit auch künftig zur Entscheidung stellen – „auch für Fälle, zu denen ich eine anwaltliche Berührung hatte“, sagt er im Mai 2019 der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Entscheidungen des Gerichts müssten unangreifbar sein. Im ersten großen Urteil unter seinem Vorsitz kippte der Erste Senat im November die Sanktionen gegen unkooperative Hartz-IV-Empfänger einstimmig. Aus der Union gab es dafür keinen Beifall.
Seine Amtszeit will Harbarth dem widmen, was er die Verteidigung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats nennt – und „die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre“.
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