Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masernimpfpflicht ab

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Eilanträge gegen die Masernimpflicht abgelehnt. Das geht aus einem heute veröffentlichten Beschluss zu Anträgen auf eine vorläufige Außerkraftsetzung der Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz hervor.
Die Klagen von zwei Eltern jeweils einjähriger Kinder richteten sich gegen die seit März geltende Impfpflicht. Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege müssen seither gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein (Az. 1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20).
Die zuständige Kammer des Verfassungsgerichts lehnte die Eilanträge nach einer Abwägung der Folgen bei einer Annahme oder Abweisung der Klagen ab. Bei einem Erfolg der Anträge wären „grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen“, erklärte das Gericht.
Die grundsätzliche Impfpflicht diene dem besseren Schutz vor Maserninfektionen. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell angehalten sei.
Die Nachteile, die mit einer späteren Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in Hauptverfahren verbunden wären, überwögen in Ausmaß und Schwere nicht die Nachteile, die im Fall der vorläufigen Verhinderung eines sich später als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, hieß es weiter.
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