Vermischtes

Sterbehilfe: Arzt weist Vorwürfe zurück

  • Freitag, 12. Januar 2018

Berlin – Ein Berliner Arzt, der sich im Zusammenhang mit dem Suizid einer Patientin strafbar gemacht haben soll, hat die Vorwürfe vor dem Landgericht Berlin zurück­gewiesen. Als Arzt sei er nicht berechtigt, eine Zwangsbehandlung gegen den Willen eines Patienten vorzunehmen, erklärte der 68-Jährige zu Prozessbeginn.

Die unheilbar kranke Frau habe die Entscheidung, aus dem Leben scheiden zu wollen, ernsthaft und voll entscheidungsfähig getroffen. Er habe sie nicht alleingelassen. Dem Mediziner wird Tötung auf Verlangen durch Unterlassen zur Last gelegt.

Laut Anklage soll der damalige Hausarzt die 44-jährige Patientin im Februar 2013 auf ihren Wunsch hin bei ihrem Suizid unterstützt haben. So habe er ihr in Kenntnis ihrer Absicht ein starkes Schlafmittel verschrieben.

Per Handy-Nachricht habe ihm die Patientin mitgeteilt, dass sie die Tabletten eingenommen habe. Er habe die Frau tief komatös in ihrer Wohnung vorgefunden, ihrem Wunsch folgend aber keine Rettungs­maßnahmen eingeleitet.

Der Arzt sagte, er habe sich „in ethischer und rechtlicher Hinsicht richtig verhalten“. Er habe die Frau lange gekannt und ausführliche Gespräche geführt. An ihrem Entschluss habe kein Zweifel bestanden. Sie habe gedroht, sich andernfalls vor eine S-Bahn zu werfen. Die Tabletten habe sie selbst genommen.

Einer der Verteidiger sagte, er erwarte einen Freispruch. Bei einem Schuldspruch würde sein Mandant vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Der Prozess wird am 15. Januar fortgesetzt.

dpa

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