68 Schwerkranke fordern Medikament zur Selbsttötung

Hamburg – Das Thema Sterbehilfe wird auch die neue Bundesregierung weiter beschäftigen: 68 Patienten hätten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) einen Antrag zum Erwerb eines todbringenden Medikaments eingereicht, berichtete der Spiegel.
Die Antragsteller berufen sich den Angaben zufolge auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März, nach dem unheilbar Kranke in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Substanz zur Selbsttötung haben. In der Begründung der Leipziger Richter hieß es, dass „der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung mit dem Zweck des Gesetzes ausnahmsweise vereinbar ist, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet“.
In der Politik, bei Ärzten und Patientenschützern war der Richterspruch auf Kritik gestoßen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte angekündigt, „den Tabubruch staatlicher Selbsttötungshilfe“ verhindern zu wollen. Das Ministerium will zunächst ein Gutachten abwarten, das der Verfassungsexperte Udo Di Fabio im Auftrag des BfArm erstellt. Auch das Gröhe unterstellte Bundesinstitut erklärte, wegen der „besonderen Tragweite des Urteils“ zuvor nicht über die Anträge zu entscheiden.
Erst 2015 hatte der Bundestag eine Verschärfung des geltenden Rechts beschlossen, um die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.
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