Vermischtes

Sterbehilfe­organisation „Exit“ hat mehr als 70.000 Mitglieder

  • Montag, 13. Januar 2014

Zürich – Der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit sind nach eigenen Angaben im abgelaufenen Jahr mehr als 5.000 neue Mitglieder beigetreten. „Exit Deutsche Schweiz“ habe nun die 70.000er-Marke überschritten, teilte die Organisation auf ihrer Homepage mit.

Prominentester Neuzugang war der Theologe Hans Küng (85). 2012 hat „Exit“ nach eigenen Angaben 356 Menschen in den Tod begleitet. Die Zahlen für 2013 sollen voraussichtlich im April veröffentlicht werden. Nach Informationen der Zeitung „Schweiz am Sonntag“ dürften sie höher sein als im Vorjahr.

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert.

Sterbehilfeorganisationen wie „Dignitas“ und „Exit“ bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. Aktive Sterbehilfe ist unabhängig von den Motiven des Täters strafbar. Passive und indirekte Sterbehilfe sind erlaubt.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das Strafgesetzbuch stellt auch das Töten auf Verlangen – etwa durch die Verabreichung von Medikamenten – unter Strafe und droht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe an. Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch Abschalten der Beatmungsgeräte, straffrei, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht.

Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

kna

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