Ärzteschaft

Gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe rückt näher

  • Freitag, 10. Januar 2014

Berlin – Eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe rückt näher. Die Unionsfraktion im Bundestag bestimmte einen Koordinator für das geplante Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid. Wie die Welt vom Samstag berichtet, handelt es sich um den Fuldaer Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU). Er kündigte die Erarbeitung eines Verbotsgesetzes an, das alle Formen organisierter Beihilfe bei der Selbsttötung umfassen soll. Auch die Bundestagsfraktion der Linken signalisierte die Bereitschaft zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Bundestags.

„In der Unionsfraktion besteht Konsens, dass es bei dieser Frage von Leben und Tod keinen faulen Kompromiss geben darf“, sagte Brand der Zeitung. Als „faulen Kompromiss“ bezeichnete er den Verbotsplan, den in der letzten Legislaturperiode die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegt hatte.

Deren Gesetzentwurf, der sich nur gegen eine kommerzielle („gewerbsmäßige“) Sterbehilfe richtete, sei „eine gefährliche Mogelpackung und ein Schritt auf die abschüssige Bahn gewesen“, sagte Brand. Ziel der Union sei auch eine Stärkung der Palliativ- und Hospizarbeit, „damit die Menschen wissen, dass ihnen im Prozess des Sterbens real geholfen wird“, fügte der CDU-Politiker hinzu.

Über dieses Konzept werde die Union „in den nächsten Wochen Gespräche mit allen anderen Fraktionen führen, um dafür eine große fraktionsübergreifende Mehrheit im Bundestag zu schaffen“. Wie die Welt weiter berichtet, ist unter den Oppositions­fraktionen im Bundestag aber umstritten, wie solche Verbotspläne behandelt werden sollen.

Die Grünen lehnen es ab, hierzu einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu verfassen. Ein gemeinsamer Antrag könne nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner kommen. „Und das wird dem Thema nicht gerecht“, sagte die alten- und pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Elisabeth Scharfenberg. Sie plädierte stattdessen für verschiedene, fraktionsübergreifende Gruppenanträge.

Unterdessen sprachen sich der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und katholische Verbände wie das Kolpingwerk und der Katholische Deutsche Frauenbund für ein umfassendes Verbot organisierter Sterbehilfe aus. Zugleich müssten Palliativ­medizin und Hospizarbeit ausgebaut werden.

Gegen ein Verbot wandte sich der Verein „SterbeHilfe Deutschland“ des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch. Kusch sagte im Deutschlandfunk, seine Organisation habe im vergangenen Jahr 40 Menschen beim Suizid geholfen. Er verteidigte die Aktivitäten. Suizide und Beihilfe dazu seien in Deutschland seit 140 Jahren legal. Betroffene Patienten und ihre Familien seien allerdings in der schwierigen Situation auf sich allein gestellt. Daher benötigten sie Organisationen, die ihnen Informationen und Unterstützung anböten.

Kusch wies den Vorwurf zurück, sein Verein wolle mit Suizidbeihilfe Geld machen. Er persönlich arbeite ehrenamtlich und habe „keinen Euro“ damit verdient. „Unsere Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitrag, beispielsweise für die Dienstleistung, dass wir ihnen eine umfangreiche

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung