Vermischtes

Sterbehilfeprozess: Sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert

  • Freitag, 3. November 2017

Hamburg – Im Hamburger Prozess um die Sterbehilfe für zwei Seniorinnen hat die Staatsanwaltschaft heute sieben Jahre Haft für den angeklagten 75 Jahre alten Arzt gefordert. „Es liegt kein Fall der Sterbehilfe vor, sondern des Totschlags“, sagte die Staatsanwältin. Von einer frei verantwortlichen Entscheidung der beiden Frauen im Alter von 81 und 85 Jahren könne nicht gesprochen werden. Der Verteidiger forderte Freispruch. Ein Tötungsdelikt liege nicht vor, die Betroffenen hätten den wohl erwoge­nen Entschluss gefasst zu sterben. „Die Damen haben sehr planmäßig gehandelt“, betonte der Verteidiger.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Seniorinnen nicht ganz sicher gewesen sein, dass sie sterben wollten, als ihnen der Arzt die Medikamente brachte. Sie hätten mit ihrer Entscheidung gehadert, dann aber doch die todbringenden Mittel eingenommen. Die beiden Frauen waren im November 2012 gestorben. Nach ihrem Tod gab es ein langes juristisches Tauziehen um die Anklage zwischen der Staats­anwalt­schaft und Gerichten. Das Urteil soll am 8. November verkündet werden.

dpa

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