Sterbeverein: Höherer Beitragssatz für schnelleren Tod
Hamburg – Der Verein Sterbehilfe Deutschland (StHD) des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch hat gestaffelte Beitragssätze eingeführt, die Mitgliedern unterschiedlich schnell Begleitung zur Selbsttötung gewähren. Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Die Welt bestätigte der Verein in der Neufassung seiner Satzung auf der eigenen Internetseite. Diese wurde in zwei Mitgliederversammlungen im Januar beschlossen.
In den Statuten ist festgehalten, dass bei einem Mitgliedsbeitrag von jährlich 50 Euro eine Suizidbegleitung grundsätzlich nicht stattfindet. Für 200 Euro im Jahr wird sie nach drei Jahren Mitgliedschaft gewährt. Eine 2.000 Euro teure Mitgliedschaft verkürzt die Wartezeit laut Satzung auf ein Jahr. Bei Zahlung von 7.000 Euro entfällt auch diese Wartefrist. Der Verein bemühe sich dann, „die Voraussetzungen der ethischen Grundsätze besonders zügig zu klären“.
Die Satzung enthält zudem den Passus, dass nach einer Beendigung der Mitgliedschaft die Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet werden. Eine Mitgliedschaft im Sterbehilfeverein endet laut Satzung mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.
StHD-Gründer Kusch hatte noch Mitte Januar den Vorwurf zurückgewiesen, sein Verein wolle mit Suizidbeihilfe Geld verdienen. Er persönlich arbeite ehrenamtlich und habe „keinen Euro“ damit verdient. „Unsere Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, beispielsweise für die Dienstleistung, dass wir ihnen eine umfangreiche Patientenverfügung zur Verfügung stellen.“ Der Suizid selbst sei nicht kommerziell.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rief angesichts des Vorstoßes von Kusch die Politik zu raschem Handeln auf. Der Bundestag sei aufgefordert, „mit dem Verbot der organisierten Suizidhilfe ein klares Zeichen zu setzen“, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch.
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