Steuerfreiheit für Niederlassungsförderung gefordert

Frankfurt am Main/Wiesbaden – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat die Landesregierung und die Steuerbehörden aufgerufen, die Niederlassungsförderung nicht länger auf das zu versteuernde Einkommen anzurechnen. Gezielte Förderungen, wie sie die KV Hessen biete, seien ein wichtiger Baustein gegen den Ärztemangel. Doch die finanziellen Förderungen hätten derzeit einen gewaltigen Haken: „Die Fördersummen müssen voll versteuert werden und sind deshalb buchstäblich nur die Hälfte wert“, kritisieren die KV-Delegierten.
„Es kann nicht sein, dass wir versuchen, junge Mediziner mit attraktiven Fördersummen aufs Land zu locken, von denen der Fiskus dann im Anschluss einen großen Teil wieder einbehält“, sagten die Vorsitzenden der Vertreterversammlung Klaus-Wolfgang Richter und Armin Beck. „Im Augenblick unterliegt die gesamte Förderung der Einkommensteuer. Die gesetzliche Grundlage bildet die Steuergesetzgebung, die für die Fördermittel aus der Sicherstellungsrichtlinie keine Steuerbegünstigung vorsehe“, erläuterte die KV dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.
Die KV-Vertreterversammlung begründet ihre Forderung damit, dass die Fördermittel dringend in vollem Umfang benötigt würden, um jungen Medizinern, insbesondere in ländlichen, unterversorgten oder drohend unterversorgten Räumen, eine Niederlassung zu ermöglichen. „Gerade Bedenken in Bezug auf finanzielle Risiken behindern oft diese Entscheidung. Die zurzeit zwangsläufig erfolgende Versteuerung dieser Fördermittel ist daher kontraproduktiv, weil sie die Finanzmittel dort entzieht, wo sie dringend benötigt werden und für die Versorgung vorgesehen sind“, heißt es in der Begründung der Vertreterversammlung.
Das Sozialministerium in Wiesbaden sieht wie die KV eine „nicht zielführende Situation“. „Wir haben zugesagt, uns um eine Lösung zu kümmern, weil es nicht Sinn und Zweck sein kann, dass eine Ansiedlungsförderung auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird. Hierzu sind Regelungen über beziehungsweise die Änderung der Förderrichtlinie denkbar“, erklärte das Sozialministerium dem Deutschen Ärzteblatt. Man habe der KV „verbindlich zugesagt“, zu prüfen, ob man den Sachverhalt verändern könne. „Unsere Fachabteilung arbeitet bereits daran“, sagte ein Sprecher des Landesministeriums.
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